Wir koordinieren für Sie die gesamte Löschung der Eintragung Ihrer Firma in der Form eines eingetragenen Kaufmanns („e.K.“), führen also für Sie die gesamte Kommunikation mit dem Notariat.
Welches Notariat an welchem Ort Sie besuchen möchten, können Sie (innerhalb Deutschlands) frei wählen. Es fallen zusätzliche Amtsgebühren (für Notariat sowie Handelsregister) in Höhe von Euro 160.- an.
Inkludiert ist eine Beratungsflatrate: Bis zwei Wochen nach erfolgter Löschung können Sie uns so viele Fragen zur Löschung stellen, wie Sie möchten – ein spezialisierter Rechtsanwalt beantwortet sie Ihnen gerne.
Unserer Erfahrung nach bestehen zur schnellen Löschung in der Regel eine Vielzahl von Fragen. Wir bieten daher die Möglichkeit, gerne auch vor der verbindlichen Beauftragung mit der Löschung noch einmal mit einem Rofan-Anwalt Rücksprache zu halten. Die Kosten in Höhe von Euro 49 sind voll anrechenbar auf eine eventuelle spätere Beauftragung. Sie können die telefonische Vorberatung zu Ihrem Wunschtermin über das unten verlinkte Produkt „Telefonische Vorberatung“ in Auftrag geben.
Für Fragen an das Sekretariat senden Sie bitte eine E-Mail an
team@rofan-gesellschaftsgruendung.de oder wählen Sie die 089/46229511, wir beantworten diese gerne.