SATZUNG UND CO

Rechtliche Grundverfassung

Unser Angebot rund um Satzungsänderung, Sitzverlegung, Geschäftsführerwechsel und Ähnliches. Über die Eingabe Ihrer Frage gelangen Sie zum Angebot.

DAS TEAM ERWEITERN, VERWALTEN UND REDUZIEREN

Ihre Mitarbeiter

Der beste Weg um die Beschäftigung von Teammitgliedern zu beginnen, zu verwalten und zu beenden. Unsere Lösungen werden nach Angabe Ihres Anliegens dargestellt.

REGISTEREINTRÄGE UND ANDERE PFLICHTEN

Laufende Pflichten

Hilfen und konkrete Angebote zur Erfüllung laufender Pflichten wie etwa die Eintragungspflichten in das Transparenzregister u.ä. finden Sie hier.

BERATUNGSGESPRÄCH

Telefonische Vorberatung

Sie möchten Ihr Anliegen telefonisch schildern? Nutzen Sie unsere Telefonvorberatung und lassen Sie sich eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall geben. Sie gelangen zur Möglichkeit der Beauftragung nach Eingabe Ihres Anliegens hier.

Rechtliche Hürden beim Betrieb des Unternehmens vollinformiert und bestmöglich meistern.

Beschlüsse, Geschäftsführung & mehr: Sie benötigen Unterstützung bei einem bestimmten Thema zum Betrieb Ihrer Gesellschaft?
Beim Betrieb einer UG oder GmbH stellen sich regelmäßig Fragen und Sachverhalte, die eine genauere Prüfung oder Rechtshilfe benötigen. Nachstehend haben wir die häufigsten Fragen & Antworten zum Betrieb einer GmbH, UG & Co. zusammengeführt. Benötigen Sie eine individuelle Beratung? Gerne stehen wir Ihnen mit gesellschaftsrechtlicher Kompetenz zur Seite.

AKTUELL FÜR SIE

Coronahilfen beantragen

Erfahren Sie alle Hintergründe und Voraussetzungen für die aktuelle Coronahilfen. Gleichzeitig können Sie in einem
kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck erfahren, ob Sie Anspruch auf die finanzielle Hilfe haben.

Häufige Fragen & Antworten
zum Betreiben einer Gesellschaft

Die (Mindest-)Kosten für den Betrieb von GmbH bzw. UG setzen sich insbesondere zusammen aus den Kosten für die Erfüllung von Buchführungs- und Steuerpflichten sowie für die Kosten für die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer jeder UG bzw. GmbH.
Bei einer inaktivem UG mit einem Stammkapital von Euro 1.000 zum Beispiel liegen die Kosten für die Erfüllung der Buchführungspflichten bei etwa Euro 1.000 pro Jahr und für die IHK-Mitgliedschaft bei Euro 250. Bei einer umsatzstarken, aktiven UG bzw. GmbH steigen diese Kosten entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung bzw. entsprechend den individuellen Vertragsbedingungen mit dem Steuerberater bzw. entsprechend der Gebührenordnung der IHK.

Der Leitgedanke der gesetzlichen Beschlusserfordernisse hinsichtlich der für die Beschlussfassung erforderlichen Mehrheitsverhältnisse lässt sich wie folgt zusammenfassen: Sämtliche (betroffenen) Gesellschafter müssen zustimmen, wenn es um geschützte persönliche Rechtspositionen geht; eine qualifizierte Mehrheit ist bei Satzungsänderungen und anderen Grundlagenentscheidungen erforderlich und eine einfache Mehrheit genügt im weiten Bereich der Geschäftsführung.

Grundsätzlich darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen einer GmbH bzw. UG an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden.
Diese Regelung zur Kapitalerhaltung ist jedoch nicht anzuwenden auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und auf Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen.

Die Beendigung einer UG oder GmbH ist nicht selten ein Schritt, der lange hinausgezögert wird. Hatte die Gründung doch oft Sinn gemacht, weil sich damit die Haftung für die Gesellschafter beschränken ließ oder weil damit die Aufteilung der Geschäftsanteile auf mehrere Gesellschafter trennscharf erfolgen konnte. Mit dem Betrieb der UG oder GmbH gehen jedoch oft zuvor unbekannte Pflichten einher, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Erstellung und Offenlegung von Bilanzen, für Steuererklärungen und für die IHK. Diese Kosten lohnen sich nur, wenn die Gesellschaft erhebliche Einnahmen zu verzeichnen hat. Oft ruht aber ein Geschäft, oft ist es auch nie zu einem Geschäft gekommen und oft fällt nachträglich das Haftungsrisiko eines Geschäftes fort – in diesem Fall wird die einstmals sinnvoll gegründete UG bzw. GmbH immer mehr zur Last, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.

Bei diesen Themen des Betriebs einer GmbH oder UG
bedarf es oft an rechtlichem Rat. Unsere Beratungsfelder im Überblick:

  • Fassen von Gesellschafterbeschlüssen
  • Übertragung von Anteilen
  • Gesellschafter ausschließen
  • Gesellschaft kündigen
  • Einbringung Geschäftsbetrieb
  • Umwandlung - in eine Limited, von UG zur GmbH oder in andere Gesellschaftsformen
  • Den Geschäftsführer einer Gesellschaft auswechseln
  • Den Sitz der Gesellschaft wechseln
  • Die Gesellschaft mit Kapital ausstatten
  • Die steuerlichen Angelegenheiten regeln
  • Die Buchführung erledigen

Um die passende Lösung für Ihren Einzelfall zu ermitteln, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Geben Sie dazu bitte zunächst Ihr Anliegen hier hier ein.

INDIVIDUELLE ANFRAGE

Gesellschaftsrecht

Sie haben Fragen zur Änderung der Satzung? Es gibt einen Wechsel in der Geschäftsführung oder ein Gesellschafter ist nicht mehr erreichbar? Gerne steht Ihnen Rofan mit einer individuellen Rechtslösung zur Verfügung.

ANWALTLICHES BERATUNGSGESPRÄCH

Telefonische Vorberatung

Wir bieten ein optionales telefonisches Vorgespräch an, zu allen von uns angebotenen Paketen und für Spezialfragen. Über die Eingabe Ihres Anliegens gelangen Sie zur Möglichkeit der Beauftragung des Vorgesprächs, die Preise werden dort angezeigt.

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