In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten bei Betrieb von GmbH bzw. UG anfallen!

Wie hoch sind die Kosten für den Betrieb von GmbH bzw. UG genau?

Mindestens fallen für den Betrieb von GmbH bzw. UG pro Jahr Kosten in Höhe von Euro 1.250 an. Die Höhe der Kosten variiert, je nachdem, welche wirtschaftlichen Aktivitäten die Gesellschaft ausübt und wie hoch das Stammkapital der Gesellschaft ist.

 

 

Wie setzen sich die Kosten für den Betrieb von GmbH bzw. UG zusammen?

Die (Mindest-)Kosten für den Betrieb von GmbH bzw. UG setzen sich insbesondere zusammen aus den Kosten für die Erfüllung von Buchführungs- und Steuerpflichten sowie für die Kosten für die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer jeder UG bzw. GmbH.

Bei einer inaktivem UG mit einem Stammkapital von Euro 1.000 zum Beispiel liegen die Kosten für die Erfüllung der Buchführungspflichten bei etwa Euro 1.000 pro Jahr und für die IHK-Mitgliedschaft bei Euro 250. Bei einer umsatzstarken, aktiven UG bzw. GmbH steigen diese Kosten entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung bzw. entsprechend den individuellen Vertragsbedingungen mit dem Steuerberater bzw. entsprechend der Gebührenordnung der IHK.

Woraus bestehen die Kosten für die Buchführung und Steuer bei UG bzw. GmbH?

Den größten Kostenposten beim Betrieb von GmbH bzw. UG bilden in der Regel die Kosten für die Buchführung, konkret für die Erfüllung der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz, ggfs. erweitert um Anhang und andere Berichte) sowie deren Offenlegung. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Gesellschaft überhaupt tätig wird. Wird die Pflicht zur Veröffentlichung bzw. Hinterlegung der Bilanz nicht erfüllt, muss das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder verhängen, die bei Euro 2.500 beginnen und schon den ein oder anderen Geschäftsführer in die Privatinsolvenz getrieben haben. Das Ordnungsgeld wird in der Praxis auch so gut wie immer tatsächlich verhängt.

Die Pflicht zur Einreichung der Steuerunterlagen wiederum wird zwar nicht mit einem Ordnungsgeld, dafür aber mit einem Zwangsgeld durchgesetzt. Bevor es allerdings zum Zwangsgeld kommt schätzt das Finanzamt normalerweise die Gewinne einfach etwas zu hoch, sodass die Verantwortlichen der UG bzw. GmbH schnell doch noch Steuerunterlagen einreichen lassen, weil dies im Ergebnis günstiger ist, als die Steuer auf der Schätzgrundlage zu begleichen.

 

 

Können die Kosten für den Betrieb von GmbH bzw. UG vermieden werden?

Vermieden werden können die Kosten für die Erfüllung der Buchführungs- und steuerlichen Pflichten, wenn diese Pflichten ohne Steuerberater selbst erledigt werden.

Anders als etwa die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung oder die laufende Buchführung, die mit Programmen wie Lexoffice, Sage oder anderen bis zu einem gewissen Grad selbst erledigt werden können, erfordert die Aufstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung erhebliches Wissen. Fehlerhafte Unterlagen werden in der Praxis durchaus moniert und führen zu Folgeproblemen bei späteren Bilanzen, die ja an die Vorjahresbilanz anknüpfen. Aus der Praxiserfahrung lässt sich daher sagen, dass nur sehr wenige Inhaber bzw. Geschäftsführer von UGs bzw. GmbHs – selbst wenn diese inaktiv sind – die Pflichten ohne Hilfe von Steuerberatern erfüllen.

Die Kosten für die IHK sind unvermeidbar.

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2 thoughts on “Kosten für den Betrieb von GmbH bzw. UG

  1. Michael Schwarze sagt:

    Hallo,

    sind die Angaben hier noch aktuell bzw. von wann sind die Angaben? Eine Anfrage bei meinem Steuerberater hat eher das Doppelte der hier genannten 1.250 € p.a. ergeben…

    Danke und Gruß
    Michael Schwarze

    1. Guten Tag, der Artikel ist ein paar Jahre alt. Die Preise dürften sich aber nicht verdoppelt haben seitdem. Die Preise variieren allerdings natürlich je nach Steuerberater und Auftragsumfang. 2.500 pro Jahr für eine nicht sehr aktive GmbH/UG ist auch nicht abwegig. VG RA CS

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