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Löschung ohne Liquidation GmbH

 890,00
Statt in mindestens 13 Monaten und zu erheblichen Kosten löschen wir Ihre GmbH in vier bis zwölf Wochen (es kann z.B. zu Verzögerungen kommen bis die Zustimmung des FA vorliegt, siehe dazu näher unten) und zu einem Bruchteil der Kosten. Zahlung erst nach erfolgter Löschung - Sie zahlen nichts an uns, bis die Löschung auch tatsächlich erfolgt ist (einzige Ausnahme: die Löschung scheitert, weil die Kunden-Angaben, z.B. im Schnellcheck, uns gegenüber sich als unzutreffend herausstellen oder weil der Kunde länger als sechs Wochen nicht reagiert, dann wird die Zahlung ab diesem Zeitpunkt uns gegenüber ggfs. nach billigem Ermessen reduziert, fällig). Die Löschung wird auf dem Weg der Löschung ohne Liquidation sowie auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit betriebenes sei denn Sie wählen nach Beauftragung aus, dass nur einer der beiden Wege beschritten werden soll. Hinzu kommen bei der Löschung ohne Liquidation Amtsgebühren in Höhe von Euro 270 (=Notar und Handelsregister, ggfs. höher in Sonderfällen oder bei höherem Stammkapital als Euro 25.000). Wählen Sie bitte zunächst aus, ob wir uns für Sie an das Finanzamt wenden sollen, oder ob Sie dies selbst erledigen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Löschung ohne Anwesenheit in Deutschland durchführen zu lassen, wenn Sie dies wünschen, setzen Sie bitte den entsprechenden Haken. Details und Vorgehen im Allgemeinen: Siehe unten

Löschung ohne Liquidation UG

 590,00
Statt in mindestens 13 Monaten und zu erheblichen Kosten löschen wir Ihre UG (Unternehmergesellschaft) in vier bis zwölf Wochen (es kann z.B. zu Verzögerungen kommen bis die Zustimmung des FA vorliegt, siehe dazu näher unten) und zu einem Bruchteil der Kosten. Zahlung erst nach erfolgter Löschung – Sie zahlen nichts an uns, bis die Löschung auch tatsächlich erfolgt ist (einzige Ausnahme: die Ursache des Abbruchs liegt beim Kunden, weil sich z.B. die Kunden-Angaben, z.B. im Schnellcheck, als unzutreffend herausstellen oder weil der Kunde länger als sechs Wochen nicht reagiert, dann wird die Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig, ggfs. nach billigem Ermessen reduziert). Sämtliche Details zum Vorgehen werden unten ausführlicher beschrieben. Die Löschung wird grundsätzlich auf dem Weg der Löschung ohne Liquidation betrieben, es sei denn Sie wählen nach Beauftragung aus, dass die Löschung stattdessen auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit erfolgen soll (dann liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit aber nur bei etwa 50 Prozent). Bei der Löschung ohne Liquidation fallen zusätzlich zu unseren Gebühren Amtsgebühren in Höhe von Euro 270 an (für Notar und Handelsregister, ggfs. höher in Sonderfällen oder bei höherem Stammkapital als Euro 25.000). Ob wir beim Finanzamt darauf hinwirken sollen, dass der Löschung auch ohne Einreichung förmlicher Steuererklärungen und Bilanzen für vergangene Zeiträume zugestimmt wird, wählen Sie sogleich aus. Sie können dies aber auch später noch nachbeauftragen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Löschung ohne Anwesenheit in Deutschland durchführen zu lassen, wenn Sie dies wünschen, setzen Sie bitte den entsprechenden Haken.

Löschung ohne Sperrjahr Aktiengesellschaft (AG)

 1.890,00
Statt in mindestens 13 Monaten und zu erheblichen Kosten löschen wir Ihre Aktiengesellschaft in vier bis zwölf Wochen und zu einem Bruchteil der Kosten. Zahlung erst nach erfolgter Löschung – Sie zahlen nichts an uns, bis die Löschung auch tatsächlich erfolgt ist (einzige Ausnahme: die Ursache des Abbruchs liegt beim Kunden, weil sich z.B. die Kunden-Angaben, z.B. im Schnellcheck, als unzutreffend herausstellen oder weil der Kunde länger als sechs Wochen nicht reagiert, dann wird die Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig, ggfs. nach billigem Ermessen reduziert). Sämtliche Details zum Vorgehen werden unten ausführlicher beschrieben. Die Löschung wird grundsätzlich auf dem Weg der Löschung ohne Liquidation betrieben, es sei denn Sie wählen nach Beauftragung aus, dass die Löschung stattdessen auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit erfolgen soll (dann liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit aber nur bei etwa 50 Prozent). Bei der Löschung ohne Liquidation fallen zusätzlich zu unseren Gebühren Amtsgebühren in Höhe von Euro 450 an (für Notar und Handelsregister, ggfs. höher in Sonderfällen oder bei höherem Stammkapital als Euro 50.000). Ob wir beim Finanzamt darauf hinwirken sollen, dass der Löschung auch ohne Einreichung förmlicher Steuererklärungen und Bilanzen für vergangene Zeiträume zugestimmt wird, wählen Sie sogleich aus. Sie können dies aber auch später noch nachbeauftragen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Löschung ohne Anwesenheit in Deutschland durchführen zu lassen, wenn Sie dies wünschen, setzen Sie bitte den entsprechenden Haken.