Kurzbeschreibung Löschung UG & Co. KG
Die schnelle und kostengünstige Löschung einer UG & Co. KG scheitert oft daran, dass umfangreiche Prüfungen dazu erforderlich sind, welcher Weg nun der beste ist. Wir bieten daher die Möglichkeit, zunächst kostenfrei zu prüfen, ob sich der individuelle Fall für die schnelle und kostengünstige Methode zur Löschung der UG & Co. KG eignet, sodass für die “einfachen” Fälle auch eine einfache Lösung geboten werden kann. Hier finden Sie den Schnellcheck zur Löschung einer UG & Co. KG. Ergibt der Schnellcheck die Eignung zur Löschung auf dem Standardweg, steht Ihnen die Möglichkeit zur Beauftragung mit der Löschung auf dieser Seite offen.
Ergebnis der Löschung der UG & Co. KG
Nach 3-12 Wochen ist die Löschung erfolgt und zwar – nach Wunsch des Kunden – entweder sowohl der KG, als auch der Komplementär-UG oder nur der der KG unter Beibehaltung der Komplementär-UG. Der oben angezeigte Preis bezieht sich ausschließlich auf die Löschung der KG, ohne weitere Beauftragung bleibt dann also die Komplementär-UG bestehen. Ob die Komplementär-Gesellschaft ebenfalls gelöscht werden soll, wählen Sie nach Beauftragung aus.
Voraussetzungen für die Löschung einer UG & Co. KG
Voraussetzung dafür, dass die schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Löschung der UG & Co. KG in Anspruch genommen werden kann, ist, dass der Schnellcheck zur Löschung einer UG & Co. KG dies als Ergebnis angezeigt hat.
Im Wesentlichen ist dafür wiederum Voraussetzung, dass die UG & Co. KG selbst nicht relevant werthaltig ist und dass bestimmte weitere Aspekte erfüllt sind. Ist sie insbesondere werthaltig, eignet sie sich nicht für die kostengünstige hier angebotene Standardlöschung, hier unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Methode zur Löschung der UG & Co. KG
Bei der hier angebotenen Standardlöschung der UG & Co. KG löschen wir für Sie die KG im Wege der einfachen Anwachsung auf die Komplementärin. Wenn Sie dann wünschen, dass die Komplementärin ebenfalls gelöscht wird, löschen wir diese auf dem für die Komplementärin geeigneten Weg, der über den Schnellcheck zur Löschung der UG & Co. KG ermittelt wird.
Ablauf der Löschung einer UG & Co. KG
Der Beauftragung zwingend vorgelagert ist das Durchlaufen des Schnellchecks zur Löschung einer UG & Co. KG. Hat sich die Eignung für die hier angebotene Standardlöschung der UG & Co. KG ergeben, erfolgt die Auftragserteilung direkt online hier auf dieser Seite.
Nach Auftragserteilung werden Sie mit der Hilfe von Online-Tools Schritt für Schritt durch den Prozess der Löschung der UG & Co. KG geführt, sämtliche Beschlüsse und erforderlichen Unterlagen werden Ihnen bereit gestellt.
Wenn der Notartermin erforderlich wird, organisieren wir diesen inhaltlich vollständig – bei einem Notar Ihrer Wahl -, Sie brauchen nur zur Unterschrift beim Notariat erscheinen. Den genauen Termin bestimmen Sie. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, für die Löschung nach Deutschland zu kommen, organisieren wir für Sie stattdessen den Termin bei einer Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat.
Ihnen steht vom Moment der Beauftragung bis 4 Wochen nach erfolgter Löschung unsere anwaltliche Beratungsflatrate zur Verfügung, d.h. Ihnen werden so viele Fragen zur Löschung beantwortet, wie Sie stellen – wir hoffen aber, dass unsere Schritt-für-Schritt-Anleitungen möglichst wenig Fragen offen lassen, sodass der Prozess für Sie möglichst schnell und reibungslos ablaufen kann.
Kosten der Löschung einer UG & Co. KG
Die Kosten für die hier angebotene Standardlösung zur Löschung einer UG & Co. KG entnehmen Sie bitte der Anzeige oben auf dieser Seite. Die angezeigten Kosten beziehen sich ausschließlich auf die Löschung der KG, die Komplementär-Gesellschaft bleibt also bestehen, wenn nach Beauftragung nicht auswählen, dass diese auch gelöscht werden soll.
Wieviel die Löschung der Komplementär-UG kosten würde und auf welchem Weg die Löschung nach erfolgter Löschung der KG möglich wäre, können Sie ermitteln, indem Sie unseren normalen Schnellcheck zur Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister durchführen.
Die Kosten für die Löschung der UG & Co. KG variieren danach, ob die Löschung von Deutschland aus, oder aus dem Ausland erfolgen soll, die entsprechenden Kosten werden nach der Auswahl oben angezeigt.
Unsere Kosten werden erst nach erfolgter Löschung zur Zahlung fällig. Wenn Sie dies wünschen, stellen wir Ihnen auch schon im Vorhinein eine Vorausrechnung aus, um z.B. noch vorhandenes Vermögen weiter zu reduzieren.
Zu unseren Kosten hinzu kommen stets die Amtsgebühren (für Notar und Handelsregister). Diese richten sich nach dem Wert der Angelegenheit und danach, ob und auf welchem Wege die Löschung der Komplementärin erfolgen soll. Erfahrungsgemäß variieren die Amtsgebühren zwischen etwa Euro 150 und Euro 450.
Für die Löschung der KG selbst ist die Erstellung von Bilanzen nicht erforderlich. Für die Löschung der Komplementärin kann es, je nachdem, welcher Weg zur Löschung möglich ist, erforderlich sein, dass eine Bilanz erstellt wird. Für die Löschung der Komplementärin ist zudem stets die Zustimmung des Finanzamts erforderlich. Hier wenden wir uns auf Wunsch für Sie an das Finanzamt und versuchen zu erreichen, dass dieses auf dem Kulanzweg der Löschung zustimmt, ohne dass noch Steuererklärungen und/oder Bilanzen eingereicht werden müssen – hier haben wir eine sehr gute Erfolgsquote, wenn in den noch nicht veranlagten Zeiträumen keine Gewinne erzielt wurden und auch sonst die Verhältnisse nicht ungewöhnlich komplex sind.
Beauftragung zur Löschung einer UG & Co. KG
Die Beauftragung zur Löschung der UG & Co. KG auf dem Standardweg setzt, wie beschrieben, voraus, dass der Schnellcheck zur Löschung einer UG & Co. KG als Ergebnis die Eignung zur kostengünstigen Löschung auf dem Standardweg ergeben hat. Ist dies der Fall, erfolgt die Beauftragung direkt hier auf dieser Seite. Sollten Sie im Vorfeld der Beauftragung Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an team@rofan.team. Wenn Sie schon im Vorfeld eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, können Sie uns mit der Telefonischen Vorberatung beauftragen.