Schnelle Löschung von UG und GmbH - ohne Sperrjahr, ohne Liquidation.

Der schnellste und günstigste Weg zur Löschung Ihrer GmbH, UG oder anderen Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Üblicherweise ist bei der Löschung einer GmbH oder UG – und auch bei anderen Gesellschaftsformen – das Sperrjahr einzuhalten und umfangreiche Bilanzen sind zu erstellen. Die Kosten hierfür sind in der Regel erheblich. Unter Umständen können Sie über uns die Gesellschaft schließen, ohne das Sperrjahr einhalten zu müssen und ohne die teuren Liquidationsbilanzen erstellen zu müssen – und das zu einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Ob sich Ihr Fall für die Schnelle Löschung eignet und/oder welcher Weg der für Sie günstigste und schnellste ist und welche Kosten in Ihrem Fall mit der Löschung verbunden sind, können Sie in zwei Minuten mit unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck in Erfahrung bringen.

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Schnellcheck zur Löschung Ihrer Gesellschaft

Durchlaufen Sie unseren kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck und erfahren Sie
mit nur wenigen Klicks wie Ihre Gesellschaft am günstigsten und besten gelöscht werden kann.

Beendigung von Gesellschaften - so schnell und günstig wie möglich.

Der schnellste und günstigste Weg zur Löschung Ihrer GmbH, UG oder anderen Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Üblicherweise ist bei der Löschung einer GmbH oder UG – und auch bei anderen Gesellschaftsformen – das Sperrjahr einzuhalten und umfangreiche Bilanzen sind zu erstellen. Die Kosten hierfür sind in der Regel erheblich. Unter Umständen können Sie über uns die Gesellschaft schließen, ohne das Sperrjahr einhalten zu müssen und ohne die teuren Liquidationsbilanzen erstellen zu müssen – und das zu einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Ob sich Ihr Fall für die Schnelle Löschung eignet und/oder welcher Weg der für Sie günstigste und schnellste ist und welche Kosten in Ihrem Fall mit der Löschung verbunden sind, können Sie in zwei Minuten mit unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck in Erfahrung bringen.

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Schnellcheck
zur Löschung Ihrer Gesellschaft

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Welche Vorteile hat die Schnelle Löschung?
Der Direktvergleich mit der klassischen Liquidation:

DIE KLASSISCHE LIQUIDATION
ca € 3.000,- Dauer: mind. 13 Monate
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschluss während Liquidation
Steuererklärungen während Liquidation
Offenlegungspflichten während Liquidation
mind. 2 Notartermine ca. € 700.-
Kosten ca. € 3000.- (insb. f. StB)
SCHNELLE LÖSCHUNG MIT ROFAN
ab € 590,- Dauer: 6-12 Wochen
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschluss während Liquidation
Steuererklärungen während Liquidation
Offenlegungspflichten während Liquidation
1 Notartermin ca. € 270.-
Kosten ab € 590.-

Welche Vorteile hat die
Schnelle Löschung?

Der Direktvergleich mit der klassischen Liquidation:

DIE KLASSISCHE LIQUIDATION
ca € 3.000,- Dauer: mind. 13 Monate
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschl. während Liqu.
Steuererkl. während Liqu.
Offenlegungspflichten während Liqu.
mind. 2 Notartermine ca. € 700.-
Kosten ca. € 3000.-
SCHNELLE LÖSCHUNG MIT ROFAN
ab € 590,- Dauer: 6-12 Wochen
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschl. während Liqu.
Steuererkl. während Liqu.
Offenlegungspflichten während Liqu.
1 Notartermin ca. € 270.-
Kosten ab € 590.-

Welche Arten der Löschung einer GmbH oder UG gibt es noch?
Die von uns bevorzugten Methoden zur Löschung im Überblick:

LÖSCHUNG OHNE LIQUIDATIONLÖSCHUNG WEGEN VERMÖGENSLOSIGKEITLÖSCHUNG IM WEGE DER UMWANDLUNGKLASSISCHE LIQUIDATION
DAUER4 bis 12 Wocheni.d.R. 3 Monatei.d.R. 2 Monatemind. 13 Monate
IDEAL ZUR LÖSCHUNG
DER GESELLSCHAFT BEI
Wenig Vermögen,
keine externen Schulden,
ohne Vermögenslosig-
keitsvermerk und sicher
Wenig Vermögen,
keine externen Schulden,
mit Vermögenslosig-
keitsvermerk
Vermögen oder Schulden,
Rechtsnachfolger akzeptabel
Vermögen vorhanden,
Rechtsnachfolger nicht akzeptabel
LÖSCHUNGSWAHRSCHEINLICHKEITbisher 100%etwa 50%100%100%
AMTS- & NOTARGEBÜHRENca. 270€Neinca. 600€ca. 800€
NOTARTERMIN1Nein1mind. 2 Notartermine ca. € 700.-
SPERRJAHR (MIND. 13 MONATE)NeinNeinNeinJa
LIQUIDATIONSBILANZENNeinNeinNeinJa
JAHRESABSCHLUSS während d. LiquidationNeinNeinGegebenenfallsJa
STEUERERKLÄRUNGEN während d LiquidationNeinNeinNeinJa
OFFENLEGUNGSPFLICHTEN während d LiquidationNeinNeinNeinJa
BILANZEN U STEUERERKLÄRUNGEN für die VergangenheitNach Absprache mit FANach Absprache mit FAi.d.R. jaJa
UMWANDLUNGSBILANZENNeinNeinGegebenenfallsNein
RECHTSNACHFOLGERNeinNeinGbR oder GesellschafterNein

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Die Inhalte der Tabelle finden Sie hier auch noch einmal in Textform:
Vergleich der Möglichkeiten zur Löschung von GmbH und UG.

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Jetzt beste Löschungs-Methode ermitteln

In unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck erfahren Sie direkt
wie Ihre Gesellschaft gelöscht werden kann – auf dem günstigsten und besten Weg.

Bereits hunderte Gesellschaften innerhalb 4-12 Wochen rechtssicher, sauber und legal gelöscht.

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Häufige Fragen & Antworten
zur Löschung einer Gesellschaft

Die Beendigung einer UG oder GmbH ist nicht selten ein Schritt, der lange hinausgezögert wird. Hatte die Gründung doch oft Sinn gemacht, weil sich damit die Haftung für die Gesellschafter beschränken ließ oder weil damit die Aufteilung der Geschäftsanteile auf mehrere Gesellschafter trennscharf erfolgen konnte. Mit dem Betrieb der UG oder GmbH gehen jedoch oft zuvor unbekannte Pflichten einher, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Erstellung und Offenlegung von Bilanzen, für Steuererklärungen und für die IHK. Diese Kosten lohnen sich nur, wenn die Gesellschaft erhebliche Einnahmen zu verzeichnen hat. Oft ruht aber ein Geschäft, oft ist es auch nie zu einem Geschäft gekommen und oft fällt nachträglich das Haftungsrisiko eines Geschäftes fort – in diesem Fall wird die einstmals sinnvoll gegründete UG bzw. GmbH immer mehr zur Last, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.

Die Schließung einer UG oder GmbH über uns führt zur vollständigen Beendigung der Gesellschaft – die von uns durchgeführte Löschung aus dem Handelsregister ist hinsichtlich der gelöschten Gesellschaft vergleichbar mit dem Versterben einer Person ohne Erben, die Gesellschaft fällt als Haftungssubjekt weg, Verbindlichkeiten und Pflichten gehen auf niemanden über. Auch die Buchführungspflichten  und die steuerlichen Pflichten sind mit erfolgter Löschung vollständig beendet.

Nicht selten finden sich die Gesellschafter einer UG oder GmbH jedoch in einer Zwickmühle wieder, wenn sie sich entschieden haben, die UG bzw. GmbH beenden zu wollen. Zwar entstehen pro Jahr selbst bei vollständiger Inaktivität Kosten für den Steuerberater von normalerweise ca. Euro 900.-, doch erscheinen diese Kosten immer noch leichter tragbar, als die Kosten für die Liquidation der UG bzw. GmbH. Es sind für die klassische Beendigung einer UG bzw. GmbH zwei Notartermine wahrzunehmen und zwei Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen – und dazwischen ist das Sperrjahr einzuhalten. Allein für diese beiden Notartermine und für die Handelsregisteranmeldungen fallen i.d.R. Kosten in Höhe von ca. Euro 700.- an. Zusätzlich sind während des Sperrjahres i.d.R. insgesamt fünf Bilanzen zu erstellen. Die Kosten hierfür sind i.d.R. erheblich und liegen auch mal bei ca. Euro 3.000.-, je nach Wert der Gesellschaft und Angebot des Steuerberaters.

Die Kosten der Beendigung einer GmbH bzw. UG sind normalerweise erheblich und liegen nicht selten bei schon wegen der Kosten zur Erstellung der Bilanzen und Steuererklärungen bei ca. Euro 3.000,-, zudem ist das Sperrjahr einzuhalten. Die Kosten der Beendigung der UG bzw. GmbH durch Rofan liegen hingegen deutlich niedriger. Anders als sonst üblich, wissen Sie als Kunde zudem bei Rofan exakt im Vorhinein, welche Kosten auf Sie für die Beendigung Ihrer UG bzw. GmbH zukommen. Zudem, und auch das ist anders als sonst, wissen Sie als Kunde, dass Sie die Gebühren an uns erst nach erfolgter Löschung zahlen brauchen – Sie zahlen also keinen Cent an uns, bis die Gesellschaft vollständig aus dem Handelsregister gelöscht ist. Die Höhe der Kosten für die Beendigung Ihrer GmbH bzw. UG über Rofan liegt bei einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten.

Nach Durchführung des Schnellchecks wird Ihnen angezeigt, welcher Weg bei Ihnen zu empfehlen ist und wie hoch genau sämtliche Kosten im konkreten Fall sind. Grundprinzip bei uns ist es, dass die Mandanten vor Beauftragung genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen und welche nicht – vor Beauftragung bestätigen Sie daher sämtliche Kosten noch einmal ausdrücklich. Unsere Kosten werden erst nach erfolgter Löschung fällig.

Aus diesem Dilemma – entweder kostenauslösender Weiterbetrieb der UG bzw. GmbH oder unverhältnissmäßig teure und langwierige Beendigung – bietet Rofan einen attraktiven Ausweg für Falltypen von Gesellschaften. Eignet sich die UG bzw. GmbH (wie die meisten aller Gesellschaften), löscht Rofan für Sie die Gesellschaft vollständig und auf dem vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen Weg aus dem Handelsregister, und zwar innerhalb vier bis zwölf Wochen und ohne die Pflicht zur Aufstellung der teuren Liquidationsbilanzen.

Um die passende Möglichkeit zur Löschung für den Einzelfall zu ermitteln, kann der Schnellcheck kostenfrei durchgeführt werden.

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Löschung Schnellcheck

Mit Hilfe unseres kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellchecks erfahren Sie mit nur wenigen Klicks wie Ihre Gesellschaft am schnellsten und günstigsten gelöscht werden kann.

ANWALTLICHES BERATUNGSGESPRÄCH

Telefonische Vorberatung

Wir bieten ein optionales telefonisches Vorgespräch an, zu allen von uns angebotenen Paketen und für Spezialfragen. Über die Eingabe Ihres Anliegens gelangen Sie zur Möglichkeit der Beauftragung des Vorgesprächs, die Preise werden dort angezeigt.

Um die passende Möglichkeit zur Löschung
für den Einzelfall zu ermitteln, kann der
Schnellcheck kostenfrei durchgeführt werden.

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Löschung Schnellcheck

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Telefonisches Vorgespräch

Telefonische Vorberatung

Sie haben den Schnellcheck bereits durchlaufen und/oder wünschen eine zusätzliche Beratung? Nutzen Sie unsere Telefonvorberatung und lassen Sie sich beraten – unverbindlich und voll anrechenbar auf eine eventuell nachfolgende Beauftragung (Registrierung erforderlich).

So einfach geht die
Beauftragung der Löschung:

1. Kostenfreien Schnellcheck durchführen und die passende Variante für Ihre Gesellschaft mit allen Details zum Vorgehen und den Konditionen anzeigen lassen.

2. Nach Durchlaufen des Schnellchecks direkt die geeignete Variante in Kenntnis aller Vor- und Nachteile sowie sämtlicher möglicher Kosten auswählen.

3. Auf Wunsch zusätzlich Telefonvorberatung buchen und offene Fragen oder Unklarheiten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären.

4. Auftrag ganz einfach online erteilen und Schritt für Schritt online durch die Löschung führen lassen.

So einfach geht die Beauftragung der Löschung:

1. Kostenfreien Schnellcheck durchführen und die passende Variante für Ihre Gesellschaft mit allen Details zum Vorgehen und den Konditionen anzeigen lassen.

2. Nach Durchlaufen des Schnellchecks direkt die geeignete Variante in Kenntnis aller Vor- und Nachteile sowie sämtlicher möglicher Kosten auswählen.

3. Auf Wunsch zusätzlich Telefonvorberatung buchen und offene Fragen oder Unklarheiten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären.

4. Auftrag ganz einfach online erteilen und Schritt für Schritt online durch die Löschung führen lassen.

Der Ablauf der Schnellen Löschung
Ihrer Gesellschaft:

VOR BEAUFTRAGUNG

Individuelle Analyse Ihrer Gesellschaft

Mithilfe des kostenfreien Schnellchecks analysieren wir für Sie, wie sich Ihre Gesellschaft am schnellsten und kostengünstigsten löschen lässt. Berücksichtigt werden dabei tatsächlich alle Aspekte, die für die Wahl des richtigen Weges zur Löschung Relevanz haben. Unser Ziel ist es dabei, nicht nur den richtigen Weg für Sie auszuwählen, vielmehr sollen Sie als Kunde bereits vor Beauftragung genau wissen, was auf Sie zukommt, sowohl in Kostenhinsicht, als auch im Hinblick darauf, welche Maßnahmen wir genau durchführen und warum.

Auf Wunsch telefonische Vorberatung

Wir versuchen, Ihnen online und per E-Mail vor Beauftragung detailliert alle Informationen bereit zu stellen, damit Sie die für Ihr Anliegen richtige Maßnahme beauftragen können. Wenn Sie persönlich vor Beauftragung noch Fragen klären wollen, steht Ihnen die Möglichkeit zur telefonischen Vorberatung offen. Ab Auftragserteilung steht Ihnen zudem ohnehin eine Beratungsflatrate zu, d.h. Sie können stets alle Fragen rund um Ihren Auftrag an uns richten - wir antworten gerne bis Sie vollständig informiert sind.

AUFTRAGSERTEILUNG UND ERSTE SCHRITTE

Auftrag zur Löschung erteilen

Die Beauftragung erfolgt direkt online über den Link, den Sie nach Durchlaufen des Schnellchecks erhalten. Bei Beauftragung wird Ihnen noch einmal detailliert angezeigt, wie wir vorgehen und insbesondere auch, welche Kosten - durch uns oder extern - auf Sie zukommen. Unsere Kosten werden erst nach der erfolgten Löschung fällig. Ob die Gesellschaft oder ein Dritter den Auftrag erteilen sollte, wird Ihnen ebenfalls bei Beauftragung angezeigt. Unser Ziel ist es, dass Sie bei Beauftragung über sämtliche relevanten Aspekte des Auftrags vollständig informiert sind - Schuhe kaufen Sie online auch nicht einfach auf Verdacht. Sollten Fragen oder Unklarheiten während des Bestellprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung; senden Sie uns dazu am besten eine E-Mail an team@rofan.team.

Online-Führung durch den Vorgang

Sie werden online durch den gesamten Vorgang geführt - entsprechend bekommen Sie gleich nach Beauftragung per E-Mail die Möglichkeit, loszulegen. Unser Ziel ist es, immer dann, wenn Fragen aufkommen könnten, Ihnen gleich die Antwort zu liefern. Und wenn einmal dennoch etwas unklar bleibt, können Sie die Beratungsflatrate nutzen, Sie können uns also alle Fragen rund um die Löschung stellen; gerne beraten wir Sie dazu.

``Beginn der Löschung``

Im ersten Schritt, dem ``Beginn der Löschung``, werden erst einmal die Voraussetzungen geschaffen, damit wir die schnelle Löschung reibungslos für Sie durchführen können. Hier werden Fragen behandelt wie solche zum Umgang mit eventuell verbleibendem Restvermögen, zur Gewerbeabmeldung, zu noch laufenden Vertragsverpflichtungen oder Gesellschafterdarlehen. Durch diese Fragen werden Sie wieder online geführt und auch hier steht Ihnen die Beratungsflatrate voll zur Verfügung.

Übermittlung benötigter Angaben

Nachdem die vorbereitenden Schritte durchgeführt sind erhalten Sie die Möglichkeit, uns die Angaben zu übermitteln, die wir benötigen, um die Unterlagen (Gesellschafterbeschlüsse, Handelsregisteranmeldungen und weitere erforderliche Schreiben) zu erstellen. Die Angaben, die wir benötigen, betreffen insbesondere z.B. die Namen der Gesellschafter, der Geschäftsführer, des von Ihnen gewünschten Notariats. Wenn Sie uns mit der Klärung der Angelegenheiten mit dem Finanzamt beauftragt haben benötigen wir zudem Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft in den noch nicht veranlagten Zeiträumen. Welche Angaben wir genau benötigen, wird Ihnen online angezeigt. Die Übermittlung der Angaben erfolgt ebenfalls mit Hilfe eines einfachen Onlinetools direkt online. Es müssen keine Unterlagen postalisch übermittelt werden.

DURCHFÜHRUNG DES GÜNSTIGSTEN UND SCHNELLSTMÖGLICHEN WEGES ZUR LÖSCHUNG IHRER GESELLSCHAFT AUS DEM HANDELSREGISTER

Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt

Haben Sie uns mit der Klärung des Finanzamtes beauftragt, wenden wir uns im Vorfeld der Löschung an das Finanzamt mit dem Ziel zu erreichen, dass dieses der Löschung ohne Vorlage ausstehender Steuerklärungen und Bilanzen zustimmt. Dies hat sicher keinen Erfolg, wenn noch Steuerzahlungen ausstehen, weil z.B. in noch nicht veranlagten Zeiträumen Gewinne erzielt wurden. In Fällen, in denen es aber auch im Interesse des Finanzamts ist, den Vorgang abzuschließen ohne dass es notwendig ist, dafür noch Erklärungen und Bilanzen einzusehen, stehen die Chancen sehr gut. Ob das Finanzamt noch Unterlagen fordert wissen wir erst nach Eingang der Antwort - in der Regel dauert diese Antwort um die zwei Wochen.

Notartermin

An welchen Notar wir uns wenden sollen, entscheiden Sie. Sie können jeden Notar in Deutschland wählen und darüber hinaus auch Ihre Unterschrift im Ausland bei einer Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat abgeben - wir koordinieren für Sie diesen Termin inhaltlich - in zeitlicher Hinsicht machen Sie den Termin dann selbst aus, sobald wir die inhaltliche Vorbereitung abgeschlossen haben. Von uns kommen sämtliche Beschlüsse sowie die Handelsregisteranmeldung, die für die Schnelle Löschung nötig ist. Wir führen für Sie die gesamte Konversation mit den für die Löschung zuständigen Stellen und beraten Sie zu jedem einzelnen Schritt. Dabei wirken wir stets darauf hin, dass möglichst keine oder nur möglichst geringe Kosten für Notare, IHK, Steuer, Buchführung und sonstiges anfallen.

ERFOLGTE LÖSCHUNG

Benachrichtigung über die erfolgte Löschung

Etwa drei bis fünf Wochen nach dem Notartermin erfolgt die Eintragung der Löschung ins Handelsregister. Die Eintragung der Löschung erfolgt genau so, wie wenn die Gesellschaft mit Sperrjahr liquidiert worden wäre - also insbesondere ohne sogenannten Vermögenslosigkeitsvermerk. Mit Eintragung der Löschung ist die Gesellschaft vollbeendet und hört auf, als Rechtsträger zu existieren. Ebenso enden mit Erlöschen der GmbH bzw. UG die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten Ihrer Gesellschaft. Ihre Gesellschaft ist gelöscht und vollbeendet - ganz ohne Liquidation sowie ohne Sperrjahr.

Beratungsflatrate & Service auch nach erfolgter Löschung

Für die gesamte Zeit der Beauftragung sowie bis zwei Wochen nach erfolgter Löschung steht Ihnen die anwaltliche Rofan-Beratungsflatrate jederzeit zur Verfügung. Sämtliche Fragen, die also nicht schon im Ablauf ohnehin geklärt werden (was unser Anspruch ist), können Sie also gerne an uns richten, wir beantworten diese gern.

Der Ablauf der Schnellen Löschung Ihrer Gesellschaft:

VOR BEAUFTRAGUNG

Individuelle Analyse Ihrer Gesellschaft

Mithilfe des kostenfreien Schnellchecks analysieren wir für Sie, wie sich Ihre Gesellschaft am schnellsten und kostengünstigsten löschen lässt. Berücksichtigt werden dabei tatsächlich alle Aspekte, die für die Wahl des richtigen Weges zur Löschung Relevanz haben. Unser Ziel ist es dabei, nicht nur den richtigen Weg für Sie auszuwählen, vielmehr sollen Sie als Kunde bereits vor Beauftragung genau wissen, was auf Sie zukommt, sowohl in Kostenhinsicht, als auch im Hinblick darauf, welche Maßnahmen wir genau durchführen und warum.

Auf Wunsch telefonische Vorberatung

Wir versuchen, Ihnen online und per E-Mail vor Beauftragung detailliert alle Informationen bereit zu stellen, damit Sie die für Ihr Anliegen richtige Maßnahme beauftragen können. Wenn Sie persönlich vor Beauftragung noch Fragen klären wollen, steht Ihnen die Möglichkeit zur telefonischen Vorberatung offen. Ab Auftragserteilung steht Ihnen zudem ohnehin eine Beratungsflatrate zu, d.h. Sie können stets alle Fragen rund um Ihren Auftrag an uns richten - wir antworten gerne bis Sie vollständig informiert sind.

DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS

Auftrag zur Löschung erteilen

Die Beauftragung erfolgt direkt online über den Link, den Sie nach Durchlaufen des Schnellchecks erhalten. Bei Beauftragung wird Ihnen noch einmal detailliert angezeigt, wie wir vorgehen und insbesondere auch, welche Kosten - durch uns oder extern - auf Sie zukommen. Unsere Kosten werden erst nach der erfolgten Löschung fällig. Ob die Gesellschaft oder ein Dritter den Auftrag erteilen sollte, wird Ihnen ebenfalls bei Beauftragung angezeigt. Unser Ziel ist es, dass Sie bei Beauftragung über sämtliche relevanten Aspekte des Auftrags vollständig informiert sind - Schuhe kaufen Sie online auch nicht einfach auf Verdacht. Sollten Fragen oder Unklarheiten während des Bestellprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung; senden Sie uns dazu am besten eine E-Mail an team@rofan.team.

Online-Führung durch den Vorgang

Sie werden online durch den gesamten Vorgang geführt - entsprechend bekommen Sie gleich nach Beauftragung per E-Mail die Möglichkeit, loszulegen. Unser Ziel ist es, immer dann, wenn Fragen aufkommen könnten, Ihnen gleich die Antwort zu liefern. Und wenn einmal dennoch etwas unklar bleibt, können Sie die Beratungsflatrate nutzen, Sie können uns also alle Fragen rund um die Löschung stellen; gerne beraten wir Sie dazu.

``Beginn der Löschung``

Im ersten Schritt, dem ``Beginn der Löschung``, werden erst einmal die Voraussetzungen geschaffen, damit wir die schnelle Löschung reibungslos für Sie durchführen können. Hier werden Fragen behandelt wie solche zum Umgang mit eventuell verbleibendem Restvermögen, zur Gewerbeabmeldung, zu noch laufenden Vertragsverpflichtungen oder Gesellschafterdarlehen. Durch diese Fragen werden Sie wieder online geführt und auch hier steht Ihnen die Beratungsflatrate voll zur Verfügung.

Übermittlung benötigter Angaben

Nachdem die vorbereitenden Schritte durchgeführt sind erhalten Sie die Möglichkeit, uns die Angaben zu übermitteln, die wir benötigen, um die Unterlagen (Gesellschafterbeschlüsse, Handelsregisteranmeldungen und weitere erforderliche Schreiben) zu erstellen. Die Angaben, die wir benötigen, betreffen insbesondere z.B. die Namen der Gesellschafter, der Geschäftsführer, des von Ihnen gewünschten Notariats. Wenn Sie uns mit der Klärung der Angelegenheiten mit dem Finanzamt beauftragt haben benötigen wir zudem Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft in den noch nicht veranlagten Zeiträumen. Welche Angaben wir genau benötigen, wird Ihnen online angezeigt. Die Übermittlung der Angaben erfolgt ebenfalls mit Hilfe eines einfachen Onlinetools direkt online. Es müssen keine Unterlagen postalisch übermittelt werden.

DURCHFÜHRUNG DES GÜNSTIGSTEN UND SCHNELLSTMÖGLICHEN WEGES ZUR LÖSCHUNG IHRER GESELLSCHAFT AUS DEM HANDELSREGISTER

Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt

Haben Sie uns mit der Klärung des Finanzamtes beauftragt, wenden wir uns im Vorfeld der Löschung an das Finanzamt mit dem Ziel zu erreichen, dass dieses der Löschung ohne Vorlage ausstehender Steuerklärungen und Bilanzen zustimmt. Dies hat sicher keinen Erfolg, wenn noch Steuerzahlungen ausstehen, weil z.B. in noch nicht veranlagten Zeiträumen Gewinne erzielt wurden. In Fällen, in denen es aber auch im Interesse des Finanzamts ist, den Vorgang abzuschließen ohne dass es notwendig ist, dafür noch Erklärungen und Bilanzen einzusehen, stehen die Chancen sehr gut. Ob das Finanzamt noch Unterlagen fordert wissen wir erst nach Eingang der Antwort - in der Regel dauert diese Antwort um die zwei Wochen.

Notartermin

An welchen Notar wir uns wenden sollen, entscheiden Sie. Sie können jeden Notar in Deutschland wählen und darüber hinaus auch Ihre Unterschrift im Ausland bei einer Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat abgeben - wir koordinieren für Sie diesen Termin inhaltlich - in zeitlicher Hinsicht machen Sie den Termin dann selbst aus, sobald wir die inhaltliche Vorbereitung abgeschlossen haben. Von uns kommen sämtliche Beschlüsse sowie die Handelsregisteranmeldung, die für die Schnelle Löschung nötig ist. Wir führen für Sie die gesamte Konversation mit den für die Löschung zuständigen Stellen und beraten Sie zu jedem einzelnen Schritt. Dabei wirken wir stets darauf hin, dass möglichst keine oder nur möglichst geringe Kosten für Notare, IHK, Steuer, Buchführung und sonstiges anfallen.

ERFOLGTE LÖSCHUNG

Benachrichtigung über die erfolgte Löschung

Etwa drei bis fünf Wochen nach dem Notartermin erfolgt die Eintragung der Löschung ins Handelsregister. Die Eintragung der Löschung erfolgt genau so, wie wenn die Gesellschaft mit Sperrjahr liquidiert worden wäre - also insbesondere ohne sogenannten Vermögenslosigkeitsvermerk. Mit Eintragung der Löschung ist die Gesellschaft vollbeendet und hört auf, als Rechtsträger zu existieren. Ebenso enden mit Erlöschen der GmbH bzw. UG die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten Ihrer Gesellschaft. Ihre Gesellschaft ist gelöscht und vollbeendet - ganz ohne Liquidation sowie ohne Sperrjahr.

Beratungsflatrate & Service auch nach erfolgter Löschung

Für die gesamte Zeit der Beauftragung sowie bis zwei Wochen nach erfolgter Löschung steht Ihnen die anwaltliche Rofan-Beratungsflatrate jederzeit zur Verfügung. Sämtliche Fragen, die also nicht schon im Ablauf ohnehin geklärt werden (was unser Anspruch ist), können Sie also gerne an uns richten, wir beantworten diese gern.

So gehen wir für Sie vor:

  • Online Rechtsdienstleistung soll wie online Schuhe kaufen sein - der Kunde muss vorher wissen, ob der Auftrag auf genau seine Bedürfnisse passt, was genau er bekommt und zu welchen Kosten.
  • Fälligkeit der Kosten erst nach Erledigung des Auftrags.
  • Kostenschonendes Arbeiten durch klar strukturiertes Vorgehen und Automatisierung dort, wo es Sinn macht - heißt im Ergebnis günstige Preise.
  • Unsere anwaltliche Beratungsflatrate steht Ihnen während der gesamten Löschung voll zur Verfügung
  • Unser Ziel ist es, die Leben unserer Kunden in dem Bereich, den wir beeinflussen können, tatsächlich ein Stück weit besser zu machen.
  • Nicht die Auftragserteilung durch den Kunden ist unser Ziel, sondern dass dieser uns weiter empfiehlt.
  • Sie behalten das Ruder in der Hand, wir tun nichts ohne Ihr OK.
  • Freundlichkeit und Respekt müssen und vielleicht ein bisschen Spaß darf dabei sein.

So gehen wir für Sie vor:

  • Online Rechtsdienstleistung soll wie online Schuhe kaufen sein - der Kunde muss vorher wissen, ob der Auftrag auf genau seine Bedürfnisse passt, was genau er bekommt und zu welchen Kosten.
  • Fälligkeit der Kosten erst nach Erledigung des Auftrags.
  • Kostenschonendes Arbeiten durch klar strukturiertes Vorgehen und Automatisierung dort, wo es Sinn macht - heißt im Ergebnis günstige Preise.
  • Unsere anwaltliche Beratungsflatrate steht Ihnen während der gesamten Löschung voll zur Verfügung
  • Unser Ziel ist es, die Leben unserer Kunden in dem Bereich, den wir beeinflussen können, tatsächlich ein Stück weit besser zu machen.
  • Nicht die Auftragserteilung durch den Kunden ist unser Ziel, sondern dass dieser uns weiter empfiehlt.
  • Sie behalten das Ruder in der Hand, wir tun nichts ohne Ihr OK.
  • Freundlichkeit und Respekt müssen und vielleicht ein bisschen Spaß darf dabei sein.

Keine Stundensätze, keine unvorhersehbaren Gebühren. Unsere Kosten sind Fix-Pauschalen und
beinhalten immer eine Beratungsflatrate mit einem spezialisierten Rofan-Anwalt.

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einfachsten und günstigsten Weg aus
dem Handelsregister löschen.

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