- Was passiert bei der Löschung einer GmbH oder UG wegen Vermögenslosigkeit?
- Muss bei der Löschung wegen Vermögenslosigkeit das Sperrjahr eingehalten und müssen Liquidationsbilanzen erstellt werden?
- Was sind die Voraussetzungen für die Schließung einer GmbH oder UG auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
- Fehlendes Vermögen als Voraussetzung für die Löschung wegen Vermögenslosigkeit
- Kein Anspruch auf Durchführung der Löschung wegen Vermögenslosigkeit
- Wie oft wird in der Praxis die Löschung wegen Vermögenslosigkeit durchgeführt?
- Warum gibt es überhaupt die Möglichkeit zur Löschung einer GmbH oder UG wegen Vermögenslosigkeit?
- Was ist der Vorteil der Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
- Besteht ein Anspruch auf die Löschung einer UG oder GmbH wegen Vermögenslosigkeit, wenn die Voraussetzungen gegeben sind?
- Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Wie lang dauert die Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
- Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Was kostet die Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
Was passiert bei der Löschung einer GmbH oder UG wegen Vermögenslosigkeit?
Durch die Löschung wegen Vermögenslosigkeit wird eine GmbH bzw. UG aus dem Handelsregister gelöscht. Sobald eine GmbH oder UG aus dem Handelsregister gelöscht ist und über kein Vermögen mehr verfügt ist sie automatisch vollbeendet; sie hört also – ohne Rechtsnachfolger – auf zu existieren.
Die Wirkung der Löschung einer GmbH oder UG auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit ist also im Wesentlichen die gleiche wie bei anderen Formen der Schließung einer GmbH oder UG ohne Rechtsnachfolger.
Muss bei der Löschung wegen Vermögenslosigkeit das Sperrjahr eingehalten und müssen Liquidationsbilanzen erstellt werden?
Für die Praxis besonders relevant ist, dass die Beendigung der GmbH bzw. UG bei der Löschung wegen Vermögenslosigkeit ohne Sperrjahr und ohne die teuren Liquidationsbilanzen erfolgt. Damit ist die Löschung wegen Vermögenslosigkeit in der Wirkung gleich wie andere Wege zur Schnellen Löschung ohne Sperrjahr und ohne Liquidationsbilanzen. Anders als bei den Alternativen zur Löschung liegt die Durchführung der Löschung wegen Vermögenslosigkeit allerdings im Ermessen der Registergerichte und wird immer seltener auf Betreiben der Gesellschaft durchgeführt.
Was sind die Voraussetzungen für die Schließung einer GmbH oder UG auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
Fehlendes Vermögen als Voraussetzung für die Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Wesentliche Voraussetzung der Löschung wegen Vermögenslosigkeit einer GmbH oder UG ist, dass die Gesellschaft – wie die Bezeichnung dieser Schließungsvariante bereits aussagt – vermögenslos ist. In der Rechtsprechung wurde bereits ein Vermögen von weniger als 100 Euro als zu viel für die Löschung wegen Vermögenslosigkeit angesehen. Auch z.B. Steuererstattungsansprüche stehen der Löschung wegen Vermögenslosigkeit entgegen.
Kein Anspruch auf Durchführung der Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Das Verfahren zur Löschung einer GmbH oder UG auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit ist von der gesetzgeberischen Intention allerdings nicht als Möglichkeit ausgestaltet, die Löschung der Gesellschaft selbst herbei zu führen. Vielmehr ist es dem – pflichtgemäßen – Ermessen der Registergerichte überlassen, ob es eine Löschung durchführen will oder nicht. Ein Antragsrecht der Gesellschaft auf Durchführung der Löschung besteht besteht bei der Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht; hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur Schnellen Löschung ohne Rechtsnachfolger mit Antragsrecht, bei der ein Anspruch auf Durchführung der Löschung besteht.
Wie oft wird in der Praxis die Löschung wegen Vermögenslosigkeit durchgeführt?
Da die Durchführung der Löschung wegen Vermögenslosigkeit – anders als die Schnelle Löschung ohne Rechtsnachfolger mit Antragsrecht – im Ermessen der Registergerichte liegt und es hier sogar Unterschiede zwischen den einzelnen Sachbearbeitern gibt, kann für den Einzelfall tatsächlich nicht vorausgesagt werden, ob eine gewünschte Löschung wegen Vermögenslosigkeit dann auch durchgeführt wird. Unserer Erfahrung nach liegt die Erfolgsquote bei einer von der Gesellschaft selbst oder über ihre Berater betriebenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit vielleicht bei 50 Prozent. Oft stellt sich aber auch erst nach einigen Monaten heraus, ob das Registergericht die Löschung wegen Vermögenslosigkeit durchführt. In der Regel wird daher, wenn die Schließung einer GmbH oder UG betrieben wird, statt der Löschung wegen Vermögenslosigkeit die Schnelle Löschung ohne Rechtsnachfolger mit Antragsrecht betrieben.
Warum gibt es überhaupt die Möglichkeit zur Löschung einer GmbH oder UG wegen Vermögenslosigkeit?
Was ist der Vorteil der Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
Besteht ein Anspruch auf die Löschung einer UG oder GmbH wegen Vermögenslosigkeit, wenn die Voraussetzungen gegeben sind?
Im Gegensatz dazu besteht bei der Löschung ohne Liquidation ein Anspruch auf Löschung, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall zutreffen, kann mit Hilfe unseres Schnellchecks kostenfrei überprüft werden. Auch auf dem Weg der Löschung ohne Liquidation wird eine UG oder GmbH ohne Sperrjahr und ohne Liquidationsbilanzen gelöscht.
Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Wie lang dauert die Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
Die Löschung wegen Vermögenslosigkeit dauert manchmal zwei Monate, manchmal aber auch deutlich länger, manchmal wird sie trotz Vorliegen aller Voraussetzungen ohne Begründung doch nicht durchgeführt. Nach Löschung ist die Gesellschaft ist vollständig aus dem Handelsregister gelöscht, ohne dass ein Sperrjahr eingehalten werden muss und zu geringen Kosten.
Im Gegensatz dazu ist die Dauer der Löschung ohne Liquidation viel besser vorher zu sagen: Nach ca. vier bis 12 Wochen ist die Gesellschaft vollständig gelöscht, ohne negative Auswirkungen auf die Gesellschafter und Geschäftsführer. Hier finden Sie dazu den Schnellcheck.
Löschung wegen Vermögenslosigkeit: Was kostet die Löschung wegen Vermögenslosigkeit?
Die Kosten für die Löschung wegen Vermögenslosigkeit sind nicht gesetzlich vorgegeben. Die genauen Kosten hängen davon ab, wer wie die Löschung durchführt und in welchem Zustand die Gesellschaft ist. Oft scheitert die Löschung wegen Vermögenslosigkeit trotz hoher Kosten.
Anders hingegen bei der Löschung ohne Liquidation: Die Kosten sind vergleichsweise gering und fest vorgegeben und die Löschung erfolgt stets, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Kosten und Voraussetzungen werden für jeden Einzelfall hier angezeigt.