Schnelle Löschung von UG und GmbH - ohne Sperrjahr, ohne Liquidation.
Der schnellste und günstigste Weg zur Löschung Ihrer GmbH, UG oder anderen Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Üblicherweise ist bei der Löschung einer GmbH oder UG – und auch bei anderen Gesellschaftsformen – das Sperrjahr einzuhalten und umfangreiche Bilanzen sind zu erstellen. Die Kosten hierfür sind in der Regel erheblich. Unter Umständen können Sie über uns die Gesellschaft schließen, ohne das Sperrjahr einhalten zu müssen und ohne die teuren Liquidationsbilanzen erstellen zu müssen – und das zu einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Ob sich Ihr Fall für die Schnelle Löschung eignet und/oder welcher Weg der für Sie günstigste und schnellste ist und welche Kosten in Ihrem Fall mit der Löschung verbunden sind, können Sie in zwei Minuten mit unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck in Erfahrung bringen.
Beendigung von Gesellschaften - so schnell und günstig wie möglich.
Der schnellste und günstigste Weg zur Löschung Ihrer GmbH, UG oder anderen Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Üblicherweise ist bei der Löschung einer GmbH oder UG – und auch bei anderen Gesellschaftsformen – das Sperrjahr einzuhalten und umfangreiche Bilanzen sind zu erstellen. Die Kosten hierfür sind in der Regel erheblich. Unter Umständen können Sie über uns die Gesellschaft schließen, ohne das Sperrjahr einhalten zu müssen und ohne die teuren Liquidationsbilanzen erstellen zu müssen – und das zu einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Ob sich Ihr Fall für die Schnelle Löschung eignet und/oder welcher Weg der für Sie günstigste und schnellste ist und welche Kosten in Ihrem Fall mit der Löschung verbunden sind, können Sie in zwei Minuten mit unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck in Erfahrung bringen.
Welche Vorteile hat die Schnelle Löschung?
Der Direktvergleich mit der klassischen Liquidation:
Welche Vorteile hat die
Schnelle Löschung?
Der Direktvergleich mit der klassischen Liquidation:
Welche Arten der Löschung einer GmbH oder UG gibt es noch?
Die von uns bevorzugten Methoden zur Löschung im Überblick:
→ | LÖSCHUNG OHNE LIQUIDATION | LÖSCHUNG WEGEN VERMÖGENSLOSIGKEIT | LÖSCHUNG IM WEGE DER UMWANDLUNG | KLASSISCHE LIQUIDATION |
---|---|---|---|---|
DAUER | 4 bis 12 Wochen | i.d.R. 3 Monate | i.d.R. 2 Monate | mind. 13 Monate |
IDEAL ZUR LÖSCHUNG DER GESELLSCHAFT BEI | Wenig Vermögen, keine externen Schulden, ohne Vermögenslosig- keitsvermerk und sicher | Wenig Vermögen, keine externen Schulden, mit Vermögenslosig- keitsvermerk | Vermögen oder Schulden, Rechtsnachfolger akzeptabel | Vermögen vorhanden, Rechtsnachfolger nicht akzeptabel |
LÖSCHUNGSWAHRSCHEINLICHKEIT | bisher 100% | etwa 50% | 100% | 100% |
AMTS- & NOTARGEBÜHREN | ca. 270€ | Nein | ca. 600€ | ca. 800€ |
NOTARTERMIN | 1 | Nein | 1 | mind. 2 Notartermine ca. € 700.- |
SPERRJAHR (MIND. 13 MONATE) | Nein | Nein | Nein | Ja |
LIQUIDATIONSBILANZEN | Nein | Nein | Nein | Ja |
JAHRESABSCHLUSS während d. Liquidation | Nein | Nein | Gegebenenfalls | Ja |
STEUERERKLÄRUNGEN während d Liquidation | Nein | Nein | Nein | Ja |
OFFENLEGUNGSPFLICHTEN während d Liquidation | Nein | Nein | Nein | Ja |
BILANZEN U STEUERERKLÄRUNGEN für die Vergangenheit | Nach Absprache mit FA | Nach Absprache mit FA | i.d.R. ja | Ja |
UMWANDLUNGSBILANZEN | Nein | Nein | Gegebenenfalls | Nein |
RECHTSNACHFOLGER | Nein | Nein | GbR oder Gesellschafter | Nein |
.
Die Inhalte der Tabelle finden Sie hier auch noch einmal in Textform:
Vergleich der Möglichkeiten zur Löschung von GmbH und UG.
Bereits hunderte Gesellschaften innerhalb 4-12 Wochen rechtssicher, sauber und legal gelöscht.
Bereits hunderte Gesellschaften innerhalb 4-12 Wochen rechtssicher, sauber und legal gelöscht.
Häufige Fragen & Antworten
zur Löschung einer Gesellschaft
Die Beendigung einer UG oder GmbH ist nicht selten ein Schritt, der lange hinausgezögert wird. Hatte die Gründung doch oft Sinn gemacht, weil sich damit die Haftung für die Gesellschafter beschränken ließ oder weil damit die Aufteilung der Geschäftsanteile auf mehrere Gesellschafter trennscharf erfolgen konnte. Mit dem Betrieb der UG oder GmbH gehen jedoch oft zuvor unbekannte Pflichten einher, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Erstellung und Offenlegung von Bilanzen, für Steuererklärungen und für die IHK. Diese Kosten lohnen sich nur, wenn die Gesellschaft erhebliche Einnahmen zu verzeichnen hat. Oft ruht aber ein Geschäft, oft ist es auch nie zu einem Geschäft gekommen und oft fällt nachträglich das Haftungsrisiko eines Geschäftes fort – in diesem Fall wird die einstmals sinnvoll gegründete UG bzw. GmbH immer mehr zur Last, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.
Die Schließung einer UG oder GmbH über uns führt zur vollständigen Beendigung der Gesellschaft – die von uns durchgeführte Löschung aus dem Handelsregister ist hinsichtlich der gelöschten Gesellschaft vergleichbar mit dem Versterben einer Person ohne Erben, die Gesellschaft fällt als Haftungssubjekt weg, Verbindlichkeiten und Pflichten gehen auf niemanden über. Auch die Buchführungspflichten und die steuerlichen Pflichten sind mit erfolgter Löschung vollständig beendet.
Nicht selten finden sich die Gesellschafter einer UG oder GmbH jedoch in einer Zwickmühle wieder, wenn sie sich entschieden haben, die UG bzw. GmbH beenden zu wollen. Zwar entstehen pro Jahr selbst bei vollständiger Inaktivität Kosten für den Steuerberater von normalerweise ca. Euro 900.-, doch erscheinen diese Kosten immer noch leichter tragbar, als die Kosten für die Liquidation der UG bzw. GmbH. Es sind für die klassische Beendigung einer UG bzw. GmbH zwei Notartermine wahrzunehmen und zwei Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen – und dazwischen ist das Sperrjahr einzuhalten. Allein für diese beiden Notartermine und für die Handelsregisteranmeldungen fallen i.d.R. Kosten in Höhe von ca. Euro 700.- an. Zusätzlich sind während des Sperrjahres i.d.R. insgesamt fünf Bilanzen zu erstellen. Die Kosten hierfür sind i.d.R. erheblich und liegen auch mal bei ca. Euro 3.000.-, je nach Wert der Gesellschaft und Angebot des Steuerberaters.
Die Kosten der Beendigung einer GmbH bzw. UG sind normalerweise erheblich und liegen nicht selten bei schon wegen der Kosten zur Erstellung der Bilanzen und Steuererklärungen bei ca. Euro 3.000,-, zudem ist das Sperrjahr einzuhalten. Die Kosten der Beendigung der UG bzw. GmbH durch Rofan liegen hingegen deutlich niedriger. Anders als sonst üblich, wissen Sie als Kunde zudem bei Rofan exakt im Vorhinein, welche Kosten auf Sie für die Beendigung Ihrer UG bzw. GmbH zukommen. Zudem, und auch das ist anders als sonst, wissen Sie als Kunde, dass Sie die Gebühren an uns erst nach erfolgter Löschung zahlen brauchen – Sie zahlen also keinen Cent an uns, bis die Gesellschaft vollständig aus dem Handelsregister gelöscht ist. Die Höhe der Kosten für die Beendigung Ihrer GmbH bzw. UG über Rofan liegt bei einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten.
Nach Durchführung des Schnellchecks wird Ihnen angezeigt, welcher Weg bei Ihnen zu empfehlen ist und wie hoch genau sämtliche Kosten im konkreten Fall sind. Grundprinzip bei uns ist es, dass die Mandanten vor Beauftragung genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen und welche nicht – vor Beauftragung bestätigen Sie daher sämtliche Kosten noch einmal ausdrücklich. Unsere Kosten werden erst nach erfolgter Löschung fällig.
Aus diesem Dilemma – entweder kostenauslösender Weiterbetrieb der UG bzw. GmbH oder unverhältnissmäßig teure und langwierige Beendigung – bietet Rofan einen attraktiven Ausweg für Falltypen von Gesellschaften. Eignet sich die UG bzw. GmbH (wie die meisten aller Gesellschaften), löscht Rofan für Sie die Gesellschaft vollständig und auf dem vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen Weg aus dem Handelsregister, und zwar innerhalb vier bis zwölf Wochen und ohne die Pflicht zur Aufstellung der teuren Liquidationsbilanzen.
Um die passende Möglichkeit zur Löschung für den Einzelfall zu ermitteln, kann der Schnellcheck kostenfrei durchgeführt werden.
Um die passende Möglichkeit zur Löschung
für den Einzelfall zu ermitteln, kann der
Schnellcheck kostenfrei durchgeführt werden.
So einfach geht die
Beauftragung der Löschung:
1. Kostenfreien Schnellcheck durchführen und die passende Variante für Ihre Gesellschaft mit allen Details zum Vorgehen und den Konditionen anzeigen lassen.
2. Nach Durchlaufen des Schnellchecks direkt die geeignete Variante in Kenntnis aller Vor- und Nachteile sowie sämtlicher möglicher Kosten auswählen.
3. Auf Wunsch zusätzlich Telefonvorberatung buchen und offene Fragen oder Unklarheiten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären.
4. Auftrag ganz einfach online erteilen und Schritt für Schritt online durch die Löschung führen lassen.
So einfach geht die Beauftragung der Löschung:
1. Kostenfreien Schnellcheck durchführen und die passende Variante für Ihre Gesellschaft mit allen Details zum Vorgehen und den Konditionen anzeigen lassen.
2. Nach Durchlaufen des Schnellchecks direkt die geeignete Variante in Kenntnis aller Vor- und Nachteile sowie sämtlicher möglicher Kosten auswählen.
3. Auf Wunsch zusätzlich Telefonvorberatung buchen und offene Fragen oder Unklarheiten in einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären.
4. Auftrag ganz einfach online erteilen und Schritt für Schritt online durch die Löschung führen lassen.
Der Ablauf der Schnellen Löschung
Ihrer Gesellschaft:
VOR BEAUFTRAGUNG
Individuelle Analyse Ihrer Gesellschaft
Auf Wunsch telefonische Vorberatung
AUFTRAGSERTEILUNG UND ERSTE SCHRITTE
Auftrag zur Löschung erteilen
Online-Führung durch den Vorgang
``Beginn der Löschung``
Übermittlung benötigter Angaben
DURCHFÜHRUNG DES GÜNSTIGSTEN UND SCHNELLSTMÖGLICHEN WEGES ZUR LÖSCHUNG IHRER GESELLSCHAFT AUS DEM HANDELSREGISTER
Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt
Notartermin
ERFOLGTE LÖSCHUNG
Benachrichtigung über die erfolgte Löschung
Beratungsflatrate & Service auch nach erfolgter Löschung
Der Ablauf der Schnellen Löschung Ihrer Gesellschaft:
VOR BEAUFTRAGUNG
Individuelle Analyse Ihrer Gesellschaft
Auf Wunsch telefonische Vorberatung
DURCHFÜHRUNG DES AUFTRAGS
Auftrag zur Löschung erteilen
Online-Führung durch den Vorgang
``Beginn der Löschung``
Übermittlung benötigter Angaben
DURCHFÜHRUNG DES GÜNSTIGSTEN UND SCHNELLSTMÖGLICHEN WEGES ZUR LÖSCHUNG IHRER GESELLSCHAFT AUS DEM HANDELSREGISTER
Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt
Notartermin
ERFOLGTE LÖSCHUNG
Benachrichtigung über die erfolgte Löschung
Beratungsflatrate & Service auch nach erfolgter Löschung
So gehen wir für Sie vor:
So gehen wir für Sie vor:
Keine Stundensätze, keine unvorhersehbaren Gebühren. Unsere Kosten sind Fix-Pauschalen und
beinhalten immer eine Beratungsflatrate mit einem spezialisierten Rofan-Anwalt.