Die Satzung ist nicht auffindbar – was tun?

Satzung nicht auffindbar: Wenn die Satzung (=Gesellschaftsvertrag) einer GmbH oder UG nicht auffindbar oder aus sonstigen Gründen nicht greifbar ist, kann sie – mittlerweile kostenfrei – aus öffentlichen Quellen aus dem Internet herunter geladen werden.

Satzung, Gesellschafterliste und andere notarielle Dokumente können online eingesehen werden, und zwar unter unternehmensregister.de (oder, noch einfacher und ohne Einloggen unter handelsregister.de) – dort nach Suche der jeweiligen Firma unter Registerinformationen – DK (Dokumentenansicht) – Dokumente zur Registernummer. Wurde eine Gesellschaft mit Musterprotokoll gegründet erfüllt die Satzung die Funktion der Gesellschafterliste, dann gibt es also keine eigene Gesellschafterliste und als Gesellschafterliste ist dann in der Regel noch mal die Satzung hinterlegt.

– sehr häufig treten die gleichen Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten – 

 

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