Beurkundungen und Beglaubigungen im Ausland

Beurkundungen und Beglaubigungen im Ausland: Beurkundungen und Beglaubigungen werden normalerweise vor einem deutschen Notar vorgenommen. Möglich ist aber auch die Beurkundung und Beglaubigung im Ausland. Wenn wir einen entsprechenden Auftrag erhalten, koordinieren wir die Beurkundung und Beglaubigung vollkommen.

Am einfachsten ist es, die Unterschrift in einem deutschen Konsulat oder einer deutschen Botschaft vorzunehmen, weil dort nicht zusätzlich eine Legalisation erfolgen bzw. eine Apostille angebracht werden muss. Beurkundungen können in den meisten deutschen Botschaften sowie in einigen Konsulaten vorgenommen werden (wir fragen dort vorher an). Beglaubigungen können sowohl in deutschen Botschaften, als auch in deutschen Konsulaten vorgenommen werden.

Auch die Beurkundung und die Beglaubigung vor einem ausländischen Notar ist grundsätzlich möglich. Allerdings muss zum Beglaubigungsvermerk dann noch eine Legalisation erfolgen, wenn nicht aufgrund besonderer Verträge mit dem jeweiligen Land eine Apostille ausreicht. Außerdem kann ein ausländischer Notar nur dann die Beglaubigung oder Beurkundung vornehmen, wenn das von ihm angewandte Verfahren dem deutschen Verfahren gleichwertig ist.

Ob eine entsprechende Gleichwertigkeit gegeben ist, ist meist schwer zu beurteilen, in nicht wenigen Fällen muss die Frage der Gleichwertigkeit gerichtlich geprüft werden, bevor die Anmeldung dann ins Handelsregister eingetragen wird. In Kanada und der USA z.B. wurden Verfahren von Gerichten z.B. bereits als gleichwertig anerkannt. In der Schweiz zum Beispiel ist es noch komplexer, dort sind die Verfahren in einigen Kantonen als gleichwertig anzusehen, in anderen hingegen nicht.

Wenn Sie wünschen, dass wir die Beurkundung bzw. Beglaubigung im Ausland für Sie koordinieren, können Sie dies bei Beauftragung auswählen – dort werden Ihnen dann auch stets die Kosten dafür angezeigt.

– sehr häufig treten die gleichen Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten – 

 

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