Ausstehende Stammeinlagen bei Beendigung von GmbH und UG

Ausstehende Stammeinlagen bei Beendigung von GmbH und UG: Ausstehende Einlagen stellen genauso ein Vermögenswert der Gesellschaft dar, wie etwa Bankguthaben. Das heißt, dass bei ausstehenden Einlagen in der Regel das Vermögen der Gesellschaft zu hoch ist, um die besonders attraktive Möglichkeit der „Schnellen Beendigung ohne Rechtsnachfolger“ durchzuführen.

Wenn Sie Fragen zu “Ausstehenden Einlagen” haben, empfiehlt es sich ggfs. von der telefonischen Vorberatung Gebrauch zu machen, um Ihre Fragen zu besprechen.

Bleibt das Vermögen zu hoch, steht Ihnen neben der klassischen Liquidation aber ggfs. z.B. die Möglichkeit der Löschung im Wege der Umwandlung offen. Für diese Möglichkeit wählen Sie bei der entsprechenden Frage “Nein, Einlagen stehen noch aus” und führen Sie den Schnellcheck bitte zu Ende aus.

 

– sehr häufig treten ähnliche Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten –

 

 

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