Macht die zeitliche Beschränkung der Gesellschaft Sinn?

Eine zeitliche Beschränkung einer GmbH oder UG macht normalerweise nur Sinn, wenn die GmbH bzw. UG nur zu einem bestimmten Zweck gegründet wird und dieser Zweck mit Sicherheit zu einem bestimmten Datum erreicht ist. Und selbst dann bietet sich die zeitlich unbefristete Gründung oft an: einmal gegründet, können GmbHs bzw. UGs nach Erreichen ihres ursprünglichen Zwecks später für gänzlich andere Zwecke verwendet werden, sie dienen dann als sogenannte Vorratsgesellschaften oder die Gesellschaft wird dann eben wieder beendet.

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