Führt die schnelle Löschung einer UG oder GmbH zu einem Schufa-Eintrag?

Schufa-Eintrag bei Beendigung von GmbH und UG: Die Schnelle Beendigung einer UG oder GmbH kann auf verschiedene Weisen erreicht werden: auf dem Weg der Schnellen Löschung ohne Rechtsnachfolger ohne Vermögenslosigkeitsvermerk, auf dem Weg der Umwandlung und auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit (welcher Weg im konkreten Fall möglich ist kann mit dem Schnellcheck ermittelt werden).

Ein negativer Schufa-Eintrag oder ein Eintrag in eine andere Auskunftei ist bei der Schnellen Löschung ohne Rechtsnachfolger ohne Vermögenslosigkeitsvermerk und bei der Beendigung im Wege der Umwandlung ausgeschlossen. Bei der Löschung wegen Vermögenslosigkeit ist ein Schufa-Eintrag oder anderer negativer Eintrag nicht ausgeschlossen, in unseren Augen aber eher unwahrscheinlich. Da die Auskunfteien einschließlich Schufa ihre genauen Kriterien aber nicht veröffentlichen, ist eine verbindliche Aussage diesbezüglich nicht möglich.

Der Grund, warum wir uns bezüglich der Schnellen Beendigung ohne Rechtsnachfolger ohne Vermögenslosigkeitsvermerk sowie der Schnellen Beendigung durch Umwandlung festlegen, dass es nicht zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt liegt darin, dass beide Vorgänge vollkommen legitime, legale und nicht-anrüchige Verfahren zur Beendigung einer GmbH bzw. UG darstellen.

– sehr häufig treten die gleichen Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten – 

 

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