Was ist, wenn der Betrieb bereits vor Gründung einer GmbH oder UG aufgenommen wurde?

Häufig wird eine GmbH oder UG nicht schon bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit gegründet, sondern erst, nachdem das Unternehmen bereits ohne Haftungsbeschränkung betrieben wurde. In diesem Fall muss sich der Gründer entscheiden, ob bestehende Verträge auf die neue GmbH bzw. UG übertragen werden sollen.

Hat sich der Gründer dazu entschieden, die bestehenden Verträge auf die zu gründende GmbH bzw. UG zu übertragen, steht schon wieder eine Entscheidung an: Soll die Übertragung unter Mitwirkung der Vertragspartner oder unabhängig von ihnen erfolgen? Bei der Übertragung unter Mitwirkung der Vertragspartner ist die Einhaltung eines formalen Verfahrens nicht erforderlich – allerdings muss die Einwilligung jedes einzelnen Vertragspartners zur Übertragung eingeholt werden. Bei Wahl der Alternative hingegen, also der Übertragung bestehender Verträge unabhängig von den Vertragspartnern, ist ein recht komplexes formales Verfahren, genannt Umwandlung, einzuhalten. Der Vorteil: Die Einwilligung der Vertragspartner ist nicht erforderlich.

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