Kann eine GmbH oder UG bei laufenden Rechtsstreiten beendet werden?

Beendigung von GmbH und UG bei laufenden Rechtsstreiten: Die Beendigung einer GmbH oder UG auf dem normalen oder auch schnellen Weg ohne Rechtsnachfolger während gerichtlicher Rechtsstreitigkeiten ist, wenn die GmbH oder UG als Klägerin auftritt, schon deshalb nicht möglich, weil mit der Klage (normalerweise) Vermögensansprüche behauptet werden und die endgültige Beendigung der UG bzw. GmbH erst möglich ist, wenn sie nicht mehr Inhaberin von Vermögenswerten oder sonstigen Rechtspositionen ist. Wird eine GmbH oder UG verklagt, steht dieses Hindernis der Löschung nicht entgegen und die Vollbeendigung wäre denkbar. Behaupten andere aber Ansprüche gegen die Gesellschaft zu haben ist sorgfältig zu prüfen, ob nicht ein Insolvenzgrund vorliegt, eine Fortsetzung der normalen oder auch schnellen Beendigung der GmbH oder UG ohne Rechtsnachfolger könnte dann eine Insolvenzstrafbarkeit begründen.

Bei außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten vor Beendigung einer GmbH oder UG gilt nichts anderes: Wird ein Anspruch behauptet ist ja noch Vermögen oder eine Rechtsposition möglich; wird ein Anspruch gegen die GmbH oder UG erhoben, ist eine Insolvenzantragspflicht zu prüfen.

Wenn die GmbH oder UG trotz laufender Rechtsstreitigkeiten vollbeendet werden soll, bietet es sich an, die Löschung der GmbH oder UG im Wege der Umwandlung zu prüfen. Bei der Löschung im Wege der Umwandlung gehen allerdings alle Rechte und alle Pflichten auf den bzw. die Rechtsnachfolger über. Wenn es sich um einen nicht haftungsbeschränkten Rechtsnachfolger handelt, geht damit dann also die Haftungsbeschränkung verloren, auch für die Vergangenheit. Über den Schnellcheck kann geprüft werden, welche Form der Umwandlung möglich ist oder wie die Gesellschaft sonst möglichst schnell beendet werden kann.

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