Kann eine GmbH oder UG trotz bestehender Marke beendet werden?

Marken bei Beendigung von GmbH oder UG: Ist eine GmbH oder UG, die – ohne Rechtsnachfolger – vollbeendet und aus dem Handelsregister gelöscht werden soll, noch Inhaberin einer Marke, sollte die Inhaberschaft vor dem Vollzug der Löschung beendet werden.

Die Inhaberschaft der Marke kann entweder durch Verzicht (mehr dazu für deutsche Marken beim DPMA hier) oder durch Übertragung der Inhaberschaft (mehr dazu für deutsche Marken hier) beendet werden. Bei Übertragung der Inhaberschaft stellt sich allerdings die Frage, ob der Marke nicht doch noch ein Vermögenswert zukommt – dann wäre die Gesellschaft entweder nicht vermögenslos (was Voraussetzung für die Schnelle Löschung ohne Rechtsnachfolger wäre) oder die Übertragung würde eine (ggfs. verdeckte) Gewinnausschüttung darstellen, wenn die Übertragung nicht zur Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens erfolgt.

Der Grund, warum eine für die Löschung vorgesehene GmbH oder UG nicht mehr Inhaberin einer Marke sein sollte liegt darin, dass die Gesellschaft vollständig abgewickelt sein muss, damit es nicht noch zu einer Nachtragsliquidation kommen kann. Was alles einen Abwicklungsbedarf darstellt, ist zwar umstritten, doch könnte die Inhaberschaft an Marken durchaus noch als Abwicklungsbedarf angesehen werden.

Ob und ggfs. wie die individuelle Gesellschaft im Allgemeinen möglichst ohne Sperrjahr und Liquidationsbilanzen gelöscht werden kann, kann mit unserem kostenfreien Schnellcheck geprüft werden.

– sehr häufig treten die gleichen Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten – 

 

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