Wer soll als Auftraggeber ausgewählt werden bei der Schnellen Löschung einer GmbH oder UG ohne Rechtsnachfolger?

Auftraggeber bei Beendigung von GmbH und UG: Bei der Beendigung einer Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger können Sie bei Beauftragung auswählen, ob Sie die zu löschende Gesellschaft oder jemand anderen als Auftraggeber benennen möchten.

Grundsätzlich empfehlen wir, die zu löschende Gesellschaft als Auftraggeber auszuwählen, weil dann ggfs. noch vorhandenes Vermögen auch mit einer Vorausrechnung von uns auf die erforderlichen Null Euro gebracht werden kann. Da die Gesellschaft aber gelöscht wird und unsere Gebühren normalerweise erst nach erfolgter Löschung fällig werden, ist es dann erforderlich, zusätzlich jemanden zu benennen, der/die den Schuldbeitritt erklärt.

Die Frage, wer den Auftrag erteilen soll, wird bei der online-Auftragserteilung im Einzelnen behandelt, Ihnen werden dort dann also alle Informationen zum Thema angezeigt.

Ob die Gesellschaft ohne Sperrjahr und ohne Liquidationsbilanzen ohne Rechtsnachfolger oder anders gelöscht werden kann, kann mit unserem kostenfreien Schnellcheck überprüft werden.

– sehr häufig treten die gleichen Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten – 

 

oder Frage an Rofan richten:

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