Ihre Gesellschaft gründen – digital & rechtssicher.

Starten Sie sofort mit Ihrem Gründungsvorhaben –
Schritt für Schritt geführt mit unserem KI-gestützten Gründungshelfer

Gründungshelfer
Ich möchte
Oft lassen sich Vorhaben auch ohne Gesellschaft realisieren.
Machen Sie nachfolgend gerne vorläufige Angaben – Sie können diese später jederzeit anpassen und sich bei Bedarf von uns beraten lassen.

Zunächst geht es nun um die mögliche Tochter-Gesellschaft innerhalb der Holding, also die (normalerweise) operative Gesellschaft, die die Geschäfte ausführt:

In welcher Rechtsform möchten Sie Ihre Gesellschaft gründen?

Bei Interesse: Tipps zur Auswahl des Unternehmensgegenstands

Wissen Sie schon, wie genau Sie Ihren Unternehmensgegenstand formulieren wollen?

Unsere KI hilft dabei, Ihren Unternehmensgegenstand zu formulieren

Geben Sie an, wie weit oder eng der Unternehmensgegenstand formuliert sein soll
Sie können die Eingabe nachträglich ändern und so einen neuen Vorschlag generieren. Das Ergebnis ist nur vorläufig, Sie können es später durch uns überprüfen lassen.
Beschreiben Sie hier in eigenen Worten, in welchem Bereich die Gesellschaft tätig werden soll
Sie können durch Änderung der Eingabe oben neue Vorschläge generieren (bitte danach außerhalb des Eingabefeldes klicken) und/oder manuell Änderungen vornehmen, indem Sie einfach in dieses Feld hier hineinschreiben.
Wissen Sie schon, wie Ihre Gesellschaft heißen soll?

Unsere KI hilft dabei, einen Namen für Ihr Unternehmen zu finden

Die Generierung des Vorschlages basiert auf Ihrem Unternehmensgegenstand.

Stil des Vorschlages
Generierte Vorschläge können Sie gerne nachträglich anpassen.
Nun geht es um die Holding-Mutter, also die Dachgesellschaft: Welche Rechtsform wünschen Sie?
Wissen Sie schon, wie die Holding-Mutter heißen soll?

Unsere KI hilft dabei, Ihre Holding-Mutter zu benennen

Der Vorschlag soll generiert werden
Entsprechend den Auswahlmöglichkeiten wird die Firma einer Holding-Mutter üblicherweise gebildet, aber alle Firmenbezeichnungen sind zulässig, eine Holding-Mutter muss nicht als solche in der Firma kenntlich gemacht werden
Der Firmen-Name der Mutter muss in dem Fall einen Zusatz wie "Verwaltungs-" führen
Erkennbarkeit als Holding-Mutter:
Das Kenntlichmachen soll erfolgen durch den Zusatz
Der Name des Gesellschafters, seine Initialien, eine andere Buchstabenfolge oder ein eigener Begriff
Wenn ein Vorschlag angezeigt wird, können Sie diesen manuell ändern

Kundenstimmen