Die Gründung einer GmbH bzw. UG dauert normalerweise mindestens vier Wochen, manchmal dauert die Gründung auch sechs oder acht Wochen. Grund für die Verzögerung ist, dass die Gesellschaft vom Registergericht in das Handelsregister eingetragen werden muss. Dies kann ein Problem darstellen, wenn sofort eine Geschäftstätigkeit aufgenommen werden soll. Denn dann haften der oder die Gesellschafter bis zur Eintragung der (haftungsbeschränkten) Gesellschaft in das Handelsregister persönlich mit ihrem gesamten Vermögen.
Mit dem neuen Verfahren der Online-Gründung, bei der der Notartermin online durchgeführt wird, ist mit einer deutlich verkürzten Gründungsdauer zu rechnen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine GmbH oder UG sofort zu gründen. So kann in der Regel bereits nach 24 Stunden eine Geschäftstätigkeit ohne persönliches Haftungsrisiko aufgenommen werden. Möglich ist dies, indem man, anstatt eine neue Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, die Anteile einer bereits eingetragenen und nur für diesen Zweck existierenden Gesellschaft, einer sog. Vorratsgesellschaft, erwirbt. Genauere Informationen zur schnellen Gründung unter Verwendung einer Vorratsgesellschaft erhalten Sie hier: Dauer der Gründung einer GmbH bzw. UG.
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