Kann eine GmbH oder UG vollbeendet werden, wenn sie noch im Grundbuch eingetragen ist?

Beendigung von GmbH und UG bei Grundbucheintrag: Solange eine GmbH oder UG noch im Grundbuch eingetragen ist, kann sie noch nicht vollbeendet werden.

Sämtliche Rechtspositionen, zu deren Beseitigung die Mitwirkung der GmbH oder UG benötigt wird, müssen vor Durchführung der Löschung beendet sein. Der Grundbucheintrag gehört zu diesen Rechtspositionen, sodass eine Beendigung vor der Löschung der Eintragung in das Grundbuch nicht möglich ist.

Erfolgt dennoch eine Löschung, muss eine Nachtragsliquidation durchgeführt werden, die kompliziert und ggfs. auch teuer ist.

Über unseren Schnellcheck zur Beendigung von GmbH und UG kann kostenfrei ermittelt werden, wie die jeweilige Gesellschaft individuell am besten und günstigsten beendet werden kann.

– sehr häufig treten die gleichen Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten – 

 

oder Frage an Rofan richten:

Stichwort anklicken für mehr: , ,