Wie eine GmbH oder UG nachträglich mit Geldmitteln ausgestattet werden kann, wird in diesem Artikel beschrieben. Eingegangen wird auf die Erhöhung des Stammkapitals, auf Einlagen in die Kapitalrücklage sowie auf die Möglichkeit der Gewährung von Gesellschafterdarlehen.
- Ausstattung von GmbH und UG mit Geldmitteln: Überblick
- Nachschießen von Geldmitteln in eine GmbH oder UG durch Einlagen in die Kapitalrücklage
- Ausstattung von GmbH und UG mit Geldmitteln durch Erhöhung des Stammkapitals
- Gesellschafterdarlehen als Mittel zur Erhöhung der Liquidität einer GmbH oder UG
- Einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Finanzmittel bei GmbH oder UG durch Gesellschafter
Ausstattung von GmbH und UG mit Geldmitteln: Überblick
Wenn die in einer GmbH oder UG vorhandenen Geldmittel nicht ausreichen stellt sich für die Gesellschafter der GmbH bzw. UG die Frage, ob und wenn ja wie sie Geldmittel nachschießen können. Was passiert, wenn Gesellschafter oder auch Dritte einfach Rechnungen für die GmbH bzw. UG direkt von sich aus bezahlen? Ist dies die beste Möglichkeit, der GmbH bzw. UG Geld zukommen zu lassen, oder gibt es bessere Möglichkeiten?
Nachstehend wird auf die drei üblichen Wege eingegangen, eine GmbH oder UG mit Finanzmitteln auszustatten und zwar auf die Leistung von Einlagen in die Kapitalrücklage, auf die Erhöhung des Stammkapitals sowie auf Gesellschafterdarlehen. Danach werden verschiedene in der Praxis vorkommende Handlungsweisen einzeln untersucht und geprüft, um was es sich z.B. bei einer Bezahlung der Rechnung durch einen Gesellschafter rechtlich eigentlich handelt.
Nachschießen von Geldmitteln in eine GmbH oder UG durch Einlagen in die Kapitalrücklage
Leisten Gesellschafter Zahlungen an eine GmbH bzw. UG, ohne diese als Gesellschafterdarlehen oder als Erhöhung des Stammkapitals auszugestalten, handelt es sich um Einlagen der Gesellschafter und zwar buchhalterisch in die Kapitalrücklage. Diese Einlagen in die Kapitalrücklage werden auch als „verlorener Zuschuss“ bezeichnet.