Rofan – ein Geschäftsbereich der Rechtsanwaltskanzlei Schemel – (nachstehend Rofan oder der Rechtsanwalt) bearbeitet die übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen:

1. Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung

Die Rechtsberatung und -vertretung von Rofan bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.

Rofan ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit der Mandantschaft abzustimmen.

Das Angebot von Rofan richtet sich ausdrücklich nur an Unternehmer oder diesen gleichgestellte Gründer und nicht an Verbraucher. Das Angebot richtet sich nur dann auch an Verbraucher, wenn nach ausdrücklich in Textform im Einzelfall durch Rofan ausnahmsweise dem Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses mit einem Verbraucher zugestimmt wird.

1.1. Vorgehen bei „Zahlung erst nach erfolgter Leistung“

Ist „Zahlung erst nach erfolgter Löschung“ vereinbart, zahlt der Kunde nichts an Rofan, bis die Leistung auch tatsächlich erbracht ist. Bei einer Gründung wird die Zahlung also damit fällig, wenn die Gesellschaft gegründet ist, bei einer Löschung, wenn sie gelöscht ist. Es gibt drei Fälle, in denen eine Zahlung bereits vor erbrachter Leistung fällig wird: (1) wenn der Kunde kündigt oder länger als sechs Wochen nicht mehr seinen Teil zur Erledigung des Auftrags beiträgt, sich also z.B. nicht mehr unter der angegebenen E-Mail-Adresse zurück meldet; (2) die Ursache des Abbruchs liegt aus anderen Gründen beim Kunden, z.B. weil der Kunde unzutreffende Angaben bei der Auftragserteilung einschließlich Schnellcheck gemacht hat oder bei der betroffenen Gesellschaft oder jemandem, der einen Schuldbeitritt erklärt hat Zahlungsschwierigkeiten (auch gegenüber Dritten) auftreten und (3) auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wenn der Kunde eine Vorausrechnung anfordert. Rofan setzt die dann zu zahlende Gebühr nach billigem Ermessen fest. Maximal können die nach erfolgter Löschung vereinbarten Zahlungen verlangt werden. Rofan bemisst die Höhe der Zahlung nach geleistetem Aufwand, nach erzieltem Mehrwert und nach dem Grund, warum die Leistung nicht erfolgt ist.

Notar- und Amtsgebühren bleiben hiervon unberührt, Rofan ist hier nicht Vertragspartner, sondern der Kunde bzw. die Gesellschaft einerseits und der Notar/das Amt andererseits.


2. Pflichten des Rechtsanwalts

2.1. Rechtliche Prüfung

Rofan ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Rofan unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis der Bearbeitung.

2.2. Verschwiegenheit

Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

2.3. Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

2.4. Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz

Der Rechtsanwalt wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.


3. Obliegenheiten des Mandanten

Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:

3.1. Informationserteilung

Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

Der Mandant informiert den Rechtsanwalt umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.

3.2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte

Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird den Rechtsanwalt sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.


4. Haftungsbeschränkung

Soweit nicht im Einzelfall eine weitergehende Haftungsbeschränkung vereinbart wird, ist der Anspruch des Mandanten sowie Dritter aus dem zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwaltskanzlei Schemel bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf € 1.000.000 (in Worten: eine Million) begrenzt, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann vom Mandanten auf Verlangen eingesehen werden. Der Mandant hat jedoch die Möglichkeit zu veranlassen, für den jeweiligen Auftrag auf seine Kosten eine Einzelfallversicherung abzuschließen, wofür die Rechtsanwaltskanzlei Schemel gegen angemessene Vergütung auf Wunsch sorgt.


5. Aufrechnung

Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei Schemel nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


6. Rechtsschutzversicherung

Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.


7. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats und zum Zweck seiner Erledigung mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Ziffer 2.4 bleibt unberührt.


8. Unterrichtung des Mandanten per Telefax

Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.


9. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Die Einwilligung gilt auch für die Zusendung von Rechnungen per E-Mail. Benennt der Kunde einen Dritten als Rechnungsempfänger gewährleistet er damit, dass der Dritte seine Zustimmung zur Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form für den konkreten Fall erteilt hat und dass ihm von dem Dritten zur Erklärung der Zustimmung zur elektronischen Rechnungstellung im konkreten Fall wirksam Vertretungsmacht eingeräumt wurde.

Im Übrigen gilt Ziff. 5 dieser Bedingungen entsprechend.

Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit.


9.a. Zustimmung des Mandanten zu Bewertungsanfragen

Der Mandant erteilt mit Beauftragung seine Zustimmung dazu, von Rofan angeschrieben zu werden mit dem Ziel, die Leistungen von Rofan zu bewerten. Dies gilt auch, wenn sich Rofan dazu Leistungen Dritter bedient, namentlich z.B. Trusted Shops.


10. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung des Rechtsanwalts zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung des Rechtsanwalts an diesen ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.


11. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO.


12. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis kann seitens des Mandanten stets und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, Schriftform ist erforderlich. Bezüglich der Vergütung bei Kündigung durch den Mandanten gilt bei Mandaten, in denen „Zahlung erst nach erfolgter Leistung“ vereinbart ist, das unter Ziffer 1.1 Gesagte; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Seitens des Rechtsanwalts ist die Kündigung nur in der Art zulässig, dass sich der Mandant die Dienste anderweitig beschaffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt.


13. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München (gemäß § 73 II Nr. 3 i.V.m. § 73 V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.


14. Widerrufsrecht

Das Angebot von Rofan richtet sich ausdrücklich nur an Unternehmer oder diesen gleichgestellte Gründer und nicht an Verbraucher. Die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt daher ausdrücklich nur, wenn nach ausdrücklicher Genehmigung in Textform im Einzelfall durch Rofan ausnahmsweise doch einmal ein Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher zustande kommt.

14.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwaltskanzlei Schemel, Bürkleinstr. 17, 80538 München, Tel.: +49-89/46229511, Fax: +49/46229512, buero@schemel-rechtsanwalt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

14.2. Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An die Rechtsanwaltskanzlei Schemel, Bürkleinstr. 17, 80538 München, Fax: +49/46229512, buero@schemel-rechtsanwalt.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


15. Gebührenhinweis

Es wird gem. § 49 Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert berechnen, es sei denn, es wurde gem. § 4 RVG eine Vergütungsvereinbarung getroffen, nach der sich die Rechtsanwaltsgebühren im konkreten Fall berechnen.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.


16. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.


17. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Kanzleisitz München.

18. Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.