Wir beim Team Rofan haben den Grundsatz, die Leben unserer Kunden in den Bereichen, die wir beeinflussen können, wirklich besser zu machen. Entsprechend sind die Abläufe beim Verkauf der Vorratsgesellschaft gestaltet: digital, automatisiert, damit ohne Fehleranfälligkeit und schnell. Zusätzlich steht Ihnen unsere Beratungsflatrate per Telefon und Mail zur Verfügung.
- Nach dem Kauf über den Button unten erhalten Sie sofort einen Link, über den Sie uns die für die Übertragung erforderlichen Angaben zukommen lassen können. Der Kaufpreis samt Stammkapital, das mit der Gesellschaft an Sie komplett übertragen wird, ist an uns zwingend bereits zu diesem Zeitpunkt zu überweisen.
- Sie führen die erforderliche Video-Identifizierung durch und übermitteln uns die für die Übertragung der Vorratsgesellschaft erforderlichen Angaben, einschließlich der Angaben dazu, bei welchem Notar Sie die Übertragung durchführen lassen wollen.
- Unmittelbar nach Übermittlung der Angaben erhalten Sie alle die Gesellschaft betreffenden Unterlagen, konkret
- die Zahlungsaufforderung für den Kaufpreis – dieser ist zwingend zu diesem Zeitpunkt zu überweisen, erst danach kann es weiter gehen. Sollte die Übertragung scheitern erhalten Sie den Kaufpreis zurück, wenn die Übertragung nicht wegen uns scheitert abzüglich einer Bearbeitungspauschale von Euro 300;
- die Eröffnungsbilanz;
- die bisherige Satzung und
- den Beschluss zur Bestellung des bisherigen Geschäftsführers.
- Die Terminvereinbarung und die Kosten für den Notartermin liegen beim Käufer. Wir übermitteln den Kaufvertrag sofort nach Übermittlung Ihrer Angaben digital an das gewünschte Notariat und natürlich an Sie. Muster für alle Unterlagen sind unten auf dieser Seite zur vorherigen Prüfung verlinkt.
- Beim Notartermin wird der Kaufvertrag geschlossen, zugleich wird die neue Satzung beschlossen und der bzw. die neue(n) Geschäftsführer bestellt.
- Wir bieten Ihnen dabei auf Wunsch unseren hilfreichen online-Satzungsservice an, mit dem Sie für sich eine Standardsatzung erstellen können, die auf Ihre Gesellschafteranzahl ausgerichtet ist und alles dazu wichtige regelt. Wenn Sie darüber hinaus Satzungsbestandteile integrieren wollen, müssten Sie diese selbst mit dem von Ihnen gewünschten Notar abstimmen bzw. durch Ihren Anwalt bereitstellen lassen, was aber problemlos möglich ist.
- Es reicht aus, wenn beim Notartermin Sie als Käuferseite erscheinen (konkret die neue Geschäftsführung und, sofern nicht ein Bevollmächtigter erscheint, die neuen Gesellschafter). Wir haben den Ablauf so gestaltet, dass wir nicht anwesend sein müssen, vielmehr vertreten Sie uns bei dem Termin. Sie können dadurch jeden Notar in Deutschland auswählen.
Das heißt: Tatsächlich könnten Sie den Kauf von A bis Z innerhalb von 10 Minuten vollziehen, z.B. wenn Ihnen im Wartezimmer des Notars noch auffällt, dass Sie für eine Gesellschaft benötigen (wenn der Notar dann bereit ist, die Übertragung direkt zu vollziehen – normalerweise braucht der Notar aber ein wenig, um die Übertragung vorzubereiten). Direkt nach dem Notartermin können Sie mit der Gesellschaft voll starten.