Mit unserer Vorratsgesellschaft können Sie sofort nach dem Notartermin voll haftungsbeschränkt starten. Bei einer normalen Gründung wirkt die Haftungsbeschränkung erst, wenn die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, was in der Regel zwischen 4 und 12 Wochen dauert.
Sie können wählen, ob ein Konto vorhanden sein soll und ob die Gesellschaft bereits über eine Steuernummer verfügen soll.
Vorrats-UG im Allgemeinen:
Eine Vorrats-UG kann sofort im Geschäftsverkehr eingesetzt werden, weil nicht erst die Eintragung in das Handelsregister abgewartet werden muss. Der Zusatz „in Gründung (i.G.)“ entfällt. Vor allem dann, wenn zeitnah Geschäfte erledigt werden sollen, wird der Erwerb einer Vorratsgesellschaft in der Regel der normalen Gründung vorgezogen.
Alle Daten konkret:
RECHTSFORM-VARIANTE | MUSTER-PROTOKOLL ZUSTAND | STAMM-KAPITAL | DAVON ERFOLGTE ZAHLUNGEN | DAMIT NOCH VERFÜGBARES GUTHABEN | ZUSÄTZLICHER KAUFPREIS | KONTO | STEUER-NUMMER | VERFÜGBAR |
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UG (haftungsbeschränkt) | Ja - dadurch Kostenersparnisse möglich, aber in-sich-Geschäfte und Mehrfachvertretungen erst möglich nach Eintragung der Satzungsänderung | 300€ | 0€ | 300€ | siehe hier | Ja - auf Wunsch; zzgl. 298€ | Ja - auf Wunsch; zzgl. 398€ | sofort |
UG (haftungsbeschränkt) | Nein - individuelle Satzung, dadurch in-sich-Geschäfte und Mehrfachvertretungen sofort möglich | 300€ | 0€ | 300€ | 1.298€ | Ja - auf Wunsch; zzgl. 298€ | Ja - auf Wunsch; zzgl. 398€ | derzeit nicht verfügbar |
GmbH | Nein - individuelle Satzung | 25.000€ | 0€ | 25.000€ | 2.390€ | Ja - auf Wunsch; zzgl. 298€ | Ja - auf Wunsch; zzgl. 498€ | auf Anfrage |
Der Ablauf:
- Nach Beauftragung können Sie auswählen, welche der Gesellschaften Sie wünschen, insbesondere also wie hoch das Stammkapital sein soll und ob die Gesellschaft mit Steuernummer, Konto usw. ausgestattet sein soll (soweit verfügbar).
- Nach Übermittlung Ihrer Angaben und Zahlung des Kaufpreises (oder Hinterlegung bei einem Notar Ihrer Wahl, Kosten für die Hinterlegung wären vom Käufer zu tragen) werden Ihnen umgehend sämtliche Verträge im Entwurf zur Durchsicht zugesandt.
- Nach dem OK erfolgt die Abstimmung mit dem Notariat.
- Der Notartermin wird durchgeführt, die Geschäftsführung erhält volle Verfügungsmacht über das Stammkapital.
- Sofort mit Beurkundung des Vertrags ist die Gesellschaft vollständig übertragen und kann voll eingesetzt werden. Die Eintragung der Übertragung im Handelsregister muss nicht abgewartet werden.
- Beim Notartermin werden Firma, Unternehmensgegenstand, Sitz, Geschäftsführer, Vertretungsbefugnis und alle anderen Regelungen aus der Satzung nach Wunsch durch den Notar angepasst und zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Diese Änderungen werden wirksam mit erfolgter Eintragung im Handelsregister.
- Fertig.
Einzelfragen:
Konto:
Eine GmbH bzw. UG benötigt, anders als oft angenommen, nicht notwendig ein Konto. Am einfachsten lässt sich die Gesellschaft einsetzen, wenn sie ohne Konto übertragen wird. Vor allem nach Einführung der strengen Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche dauert die Übertragung des Kontos wegen der erforderlichen Legitimierung oft recht lang, insbesondere wenn der Gesellschafter, der Geschäftsführer oder die Gesellschaft ihren (Wohn-)Sitz im Ausland haben. Stattdessen kann einfach sofort nach Übertragung der Gesellschaft unter Vorlage der Unterlagen des Notars ein Konto für die Gesellschaft eröffnet werden.
Steuernummer:
Es hilft, wenn sogleich eine Steuernummer verfügbar ist, obwohl auch ohne Steuernummer unter bestimmten Umständen schon im Rechtsverkehr aufgetreten werden darf.
Zu unterscheiden ist die Steuernummer, die für Ertragssteuern gilt (insbesondere KSt), von der Umsatzsteuer-ID, die nach Übertragung noch beantragt werden muss.
IHK-Beiträge
Soweit für IHK-Beiträge vor dem Erwerb bereits Bescheide ergangen sind, werden diese von der Verkäuferin getragen, sofern die Bescheide nach Erwerb ergehen, trägt die IHK-Beiträge der Käufer (auch sich die Bescheide auf zurückliegende Zeiträume beziehen, aber nur, soweit die Bescheide 175 € nicht übersteigen).
Wirksamkeit der Übertragung
Bei Übertragung erfolgt die Abtretung der Geschäftsanteile an den bzw. die Käufer, außerdem werden verschiedene Beschlüsse gefasst, deren Wirksamkeit teils sofort und teils mit Eintragung eintritt. Eine übersichtliche Darstellung zu allen wichtigen Themen zum Eintritt der Wirksamkeit finden Sie hier.
Telefonische Beratung:
Auf Wunsch können Sie gerne vor Erwerb der Gesellschaft eine telefonische Vorberatung in Anspruch nehmen. Mit Beauftragung haben Sie ohnehin zwei Wochen Anspruch auf unsere anwaltliche Beratungsflatrate zu allen Fragen rund um den Erwerb der Vorratsgesellschaft.
Kosten und Zahlung sowie Gebühren:
Die Kosten der Vorrats-UG belaufen sich auf den Betrag, der im Warenkorb angezeigt wird, zuzüglich des Stammkapitals. Kostet eine Vorrats-UG mit einem Stammkapital von Euro 300.- z.B. Euro 1098.-, dann sind Euro 1.398 zu zahlen (USt. fällt nicht an). Das Stammkapital wird der neuen Geschäftsführung der Gesellschaft nach erfolgter Zahlung wieder zur freien Verfügung übertragen, sodass die Zahlung des Stammkapitals tatsächlich keine wirtschaftliche Belastung darstellt.
Die Anmeldung des neuen Geschäftsführers und die Aktivierung der Vorratsgesellschaft kann erst erfolgen, wenn der/die neue/n Geschäftsführer frei über das Stammkapital der Gesellschaft verfügen können. Sie können auswählen, ob Sie dazu das Stammkapital auf ein Konto, z.B. das Privatkonto des Geschäftsführers (darf nicht im Minus sein), überwiesen bekommen möchten, oder ob Sie lieber einen Verrechnungsscheck zugesandt bekommen möchten (der innerhalb nach acht Tagen nach Ausstellung eingelöst werden muss). Ihre entsprechenden Wünsche können Sie uns nach Auftragserteilung online übermitteln.
Die Kosten zzgl. Stammkapital müssen vor dem Notartermin überwiesen sein. Eine Hinterlegung bei einem Notar ist auf Kosten des Käufers und nach Absprache ebenfalls möglich.
An Gebühren fallen die Notar- und Handelsregistergebühren für die Übertragung an. Liegen keine Besonderheiten wie etwa eine deutliche Erhöhung des Stammkapitals vor, liegen die Gebühren für den Notar bei ca. Euro 250.-, die für das Handelsregister bei etwa Euro 150.-.