Ergebnis
- Vollbeendete UG nach Auflösung und Abwarten des Sperrjahres (12 Monate), Verteilung des Gesellschaftsvermögens und Löschung aus dem Handelsregister
- Ende der Bilanzierungs- und Publizitätspflichten der UG nach erfolgter Löschung
Leistungsinhalt
- Schritt für Schritt werden Sie durch den Prozess der Liquidation geführt; Ihnen steht dabei die anwaltliche Beratungsflatrate zu allen Fragen rund um die Liquidation unbegrenzt zur Verfügung, bis 2 Monate nach Vollbeendigung der Gesellschaft.
- Zunächst wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Liquidation gegeben sind.
- Die Muster für alle im Einzelfall erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse erhalten Sie von uns.
- Während der Liquidation sind ca. fünf Bilanzen zu erstellen. Mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater wird die Erstellung der erforderlichen Bilanzen abgestimmt – die Bilanzerstellung sowie die steuerliche Beratung ist aber nicht Gegenstand des Mandats und wir fertigen auch keine Bilanzen.
- Die Auflösung und deren Anmeldung der Auflösung über ein von Ihnen ausgewähltes Notariat wird von uns koordiniert und vorbereitet, die Geschäftsführung und – wenn nicht personengleich – die zukünftigen Liquidatoren müssen nur zum Notartermin – oder auf Wunsch zu einem von uns organisierten Termin bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat im Ausland erscheinen.
- Mit der Auflösung beginnt die Liquidation, die auf die Abwicklung der Gesellschaft gerichtet ist. Hier erhalten Sie eine Anleitung, welche Pflichten in der Liquidation für die Liquidatoren und andere gelten und welche Aufgaben erledigt werden müssen, damit die Vollbeendigung der Gesellschaft realisiert werden kann.
- Während der Liquidation wird stets geprüft, ob eine vorzeitige Vollbeendigung ohne Abwarten des vollständigen Sperrjahres möglich ist. Ob dies sogar ggfs. schon vor Auflösung möglich ist, können Sie hier kostenfrei prüfen: Schnellcheck zur Löschung – bei der Schnellen Löschung sparen Sie sich die Liquidationsbilanzen sowie das Abwarten des Sperrjahres, sie ist also deutlich schneller und günstiger.
- Nach Abschluss der Liquidation wird mit den Liquidatoren und ggfs. dem Steuerberater das Vorliegen aller Voraussetzungen für die Herbeiführung der Vollbeendigung final überprüft.
- Die für die Vollbeendigung erforderlichen Beschlüsse werden bereitgestellt und die Anmeldung der Vollbeendigung über das von Ihnen gewünschte Notariat – oder auf Wunsch über eine deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat im Ausland – von uns vorbereitet und koordiniert.
- Nach Vollbeendigung, konkret nach Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, steht Ihnen noch bis zu drei Wochen die Beratungsflatrate für alle Fragen rund um die Löschung zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Klassische Löschung ist, dass die Gesellschaft nicht zur Insolvenzanmeldung verpflichtet ist.
- Darüber hinaus bestehen keine besonderen Voraussetzungen, insbesondere kann die Gesellschaft noch über Vermögen verfügen. Für die Auflösung ist in der Regel eine Mehrheit von drei Vierteln der Gesellschafterstimmen erforderlich; wenn hier Probleme auftreten können wir Sie ggfs. im Rahmen einer Telefonischen Vorberatung beraten.
- Ob die Gesellschaft ggfs. schneller und ohne Liquidation gelöscht werden kann, können Sie hier kostenfrei prüfen: Schnellcheck zur Löschung.
- Für die Klassische Löschung im Wege der Liquidation müssen in der Regel Sonderbilanzen erstellt werden, wenn das Sperrjahr zudem über ein Geschäftsjahr hinausgeht zudem normale Jahresabschlüsse.
Kosten
- Unsere oben angezeigten Kosten werden komplett nach erfolgter Auflösung (also dem Beginn der Liquidation, der Schluss der Liquidation wird nicht abgewartet). Auf Wunsch stellen wir die Rechnung auch früher.
- Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Wert der Gesellschaft und betragen z.B. bei einem Wert von Euro 25.000.- insgesamt ca. Euro 400.- netto (wenn der Wert der Gesellschaft über 30.000 liegt auch, je nach Wert, deutlich mehr). Für das Handelsregister fallen zusätzlich ca. Euro 150.- an.
- Hinzu kommen die Kosten für Ihren Steuerberater für die Erstellung der Liquidationsbilanzen.
Löschungsbekanntmachung im Handelsregister
- Die Gesellschaft wird aus dem Handelsregister gelöscht. Das bedeutet. dass sie nur noch angezeigt wird, wenn ausdrücklich gewählt wird, auch gelöschte Gesellschaften anzuzeigen.
- Der Eintrag über die Bekanntmachung der Löschung lautet in der Regel:
„HRB 12345: Beispiel GmbH, München, Bahnhofstraße 1, 81234 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen“