Die Unternehmergesellschaft
zum sofortigen Einsatz.
Die schnellste Möglichkeit zur Gründung einer UG oder GmbH.
Eine GmbH oder UG ist sofort mit Unterschrift beim Notar gegründet – die Haftungsbeschränkung, um die es in der Regel geht, tritt aber erst mit Eintragung in das Handelsregister ein. Mit einer Vorratsgesellschaft hingegen steht die voll haftungsbeschränkte Gesellschaft bereits mit Unterschrift beim Notar voll zur Verfügung.
Statt nach durchschnittlich knapp 4 bis über 8 Wochen ist so die GmbH oder UG sofort einsetzbar. Außer den zusätzlichen Kosten für die Gesellschaft gibt es dabei keine Nachteile, wenn die Gesellschaft garantiert nur für den Verkauf gegründet und niemals im Geschäftsverkehr verwendet wurde.
Die lange Zeit bis zur Eintragung der Gesellschaft steht häufig nicht zur Verfügung – wertvolle Zeit, die bereits für den aktiven Geschäftsbetrieb genutzt werden könnte. Mit einer bereits gegründeten Vorratsgesellschaft steht Ihnen Ihre neue Gesellschaft zum sofortigen Einsatz bereit und der Gesellschaftsbetrieb kann noch am gleichen Tag mit voller Haftungsbeschränkung aufgenommen werden. Dazu wird eine bereits fertige, ungenutzte UG oder GmbH erworben, welche wir Ihnen in Form einer Vorratsgesellschaft vermitteln.
Mit den von uns vermittelten Vorratsgesellschaften können Sie sofort nach dem Notartermin
voll haftungsbeschränkt starten. Derzeit haben wir für Sie folgende Vorratsgesellschaften verfügbar:
Welche Vorteile hat eine bereits gegründete Vorratsgesellschaft?
Der Direktvergleich mit der klassischen Gründung:
Wirksamkeit der Übertragung
Bei Übertragung erfolgt die Abtretung der Geschäftsanteile an den bzw. die Käufer, außerdem werden verschiedene Beschlüsse gefasst, deren Wirksamkeit teils sofort und teils mit Eintragung eintritt. Nachstehend wird zu wichtigen Themen der Eintritt der Wirksamkeit dargestellt:
UMSTAND | WIRKSAMKEIT MIT UNTERSCHRIFT | WIRKSAMKEIT MIT EINTRAGUNG DER ÄNDERUNGEN IM HANDELSREGISTER |
---|---|---|
Übergang der Gesellschafterstellung | Ja - dadurch Kostenersparnisse möglich, aber in-sich-Geschäfte und Mehrfachvertretungen erst möglich nach Eintragung der Satzungsänderung | |
Geschäftsführerwechsel | Nein - individuelle Satzung, dadurch in-sich-Geschäfte und Mehrfachvertretungen sofort möglich | |
Übergang der Vertretungsbefugnis auf die neuen Geschäftsführer | Nein - individuelle Satzung | |
Änderung der bisherigen Vertretungsbefugnis im Rahmen der bisherigen Satzungsregelungen | Mit Bestellung des neuen Geschäftsführers | |
Änderung der bisher geregelten Vertretungsbefugnis über die bisherigen Satzungsregelungen hinaus | Mit Eintragung der neuen Satzungsregelung – bis dahin gilt die bisher in der Satzung geregelte Vertretungsregelung | |
Änderung der Firma | Mit Eintragung der neuen Satzungsregelung über die Firma – bis dahin firmiert die Firma unter der bisherigen Firma | |
Änderung des Unternehmensgegenstands | Mit Eintragung des neuen Unternehmensgegenstands – bis dahin Überschreitung des bisherigen Unternehmensgegenstands Genehmigung durch die Gesellschafter möglich | |
Änderung des Sitzes | Mit Eintragung des neuen Sitzes – bis dahin gilt der bisherige Sitz z.B. für die Zuständigkeit des Amtsgerichts | |
Änderung von Sonderregelungen in der Satzung | Mit Eintragung der Satzungsänderungen, bis dahin gelten die bisherigen Regelungen |
Sofort nach Übertragung der Vorratsgesellschaft können Sie voll haftungsbeschränkt starten.
Häufige Fragen & Antworten
zur Vorratsgesellschaft
Die Vorratsgesellschaft ist sofort nach der notariellen Übertragung einsatzbereit. Die Vorbereitung des Notartermins kann in der Regel noch am Beauftragungstag abgeschlossen werden, sodass die Gesellschaft in der Regel binnen 24 Stunden voll einsetzbar ist.
Zusätzlich kann die Gesellschaft direkt mit Steuernummer sowie Bankkonto erworben werden. Die Zuteilung der Steuernummer dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten nach der Eintragung der Gesellschaft, sodass auch hier wertvolle Zeit gespart wird.
Vor allem dann, wenn zeitnah Geschäfte erledigt werden sollen, wird der Erwerb einer Vorratsgesellschaft in der Geschäftswelt in der Regel der normalen Gründung vorgezogen.
Mit unserer Vorratsgesellschaft können Sie sofort nach dem Notartermin voll haftungsbeschränkt starten. Bei einer normalen Gründung wirkt die Haftungsbeschränkung erst, wenn die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, was statistisch durchschnittlich zwischen 4 und 8 Wochen dauert.
Im Falle der Vorrats-UG muss die Eintragung in das Handelsregister nicht abgewartet werden, sodass die Gesellschaft sofort im Geschäftsverkehr eingesetzt werden kann – zusätzlich entfällt der Zusatz „in Gründung (i.G.)“.
Die Kosten der Vorratsgesellschaft werden hier dargestellt. Das Stammkapital wird der neuen Geschäftsführung der Gesellschaft nach erfolgter Zahlung wieder zur freien Verfügung übertragen, sodass die Zahlung des Stammkapitals tatsächlich keine wirtschaftliche Belastung darstellt.
Die Kosten zzgl. Stammkapital müssen vor dem Notartermin überwiesen sein. Eine Hinterlegung bei einem Notar ist auf Kosten des Käufers und nach Absprache ebenfalls möglich.
An externen Gebühren kommen noch die Notar- und Handelsregistergebühren für die Übertragung an. Liegen keine Besonderheiten wie etwa eine deutliche Erhöhung des Stammkapitals vor, liegen die Gebühren für den Notar bei ca. Euro 250.- sowie für das Handelsregister bei etwa Euro 150.-.
Um die perfekte UG-Sofortlösung für den Einzelfall zu ermitteln, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.