Häufige Fragen & Antworten
zur Löschung Ihrer Gesellschaft.

Der schnellste und günstigste Weg zur Löschung Ihrer GmbH, UG oder anderen Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Üblicherweise ist bei der Löschung einer GmbH oder UG – und auch bei anderen Gesellschaftsformen – das Sperrjahr einzuhalten und umfangreiche Bilanzen sind zu erstellen. Die Kosten hierfür sind in der Regel erheblich. Unter Umständen können Sie über uns die Gesellschaft schließen, ohne das Sperrjahr einhalten zu müssen und ohne die teuren Liquidationsbilanzen erstellen zu müssen – und das zu einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Ob sich Ihr Fall für die Schnelle Löschung eignet und/oder welcher Weg der für Sie günstigste und schnellste ist und welche Kosten in Ihrem Fall mit der Löschung verbunden sind, können Sie in zwei Minuten mit unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck in Erfahrung bringen.

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Schnellcheck zur Löschung Ihrer Gesellschaft

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mit nur wenigen Klicks wie Ihre Gesellschaft am günstigsten und besten gelöscht werden kann.

Häufige Fragen & Antworten
zur Löschung einer Gesellschaft

Die Beendigung einer UG oder GmbH ist nicht selten ein Schritt, der lange hinausgezögert wird. Hatte die Gründung doch oft Sinn gemacht, weil sich damit die Haftung für die Gesellschafter beschränken ließ oder weil damit die Aufteilung der Geschäftsanteile auf mehrere Gesellschafter trennscharf erfolgen konnte. Mit dem Betrieb der UG oder GmbH gehen jedoch oft zuvor unbekannte Pflichten einher, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Erstellung und Offenlegung von Bilanzen, für Steuererklärungen und für die IHK. Diese Kosten lohnen sich nur, wenn die Gesellschaft erhebliche Einnahmen zu verzeichnen hat. Oft ruht aber ein Geschäft, oft ist es auch nie zu einem Geschäft gekommen und oft fällt nachträglich das Haftungsrisiko eines Geschäftes fort – in diesem Fall wird die einstmals sinnvoll gegründete UG bzw. GmbH immer mehr zur Last, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.

Die Schließung einer UG oder GmbH über uns führt zur vollständigen Beendigung der Gesellschaft – die von uns durchgeführte Löschung aus dem Handelsregister ist hinsichtlich der gelöschten Gesellschaft vergleichbar mit dem Versterben einer Person ohne Erben, die Gesellschaft fällt als Haftungssubjekt weg, Verbindlichkeiten und Pflichten gehen auf niemanden über. Auch die Buchführungspflichten  und die steuerlichen Pflichten sind mit erfolgter Löschung vollständig beendet.

Nicht selten finden sich die Gesellschafter einer UG oder GmbH jedoch in einer Zwickmühle wieder, wenn sie sich entschieden haben, die UG bzw. GmbH beenden zu wollen. Zwar entstehen pro Jahr selbst bei vollständiger Inaktivität Kosten für den Steuerberater von normalerweise ca. Euro 900.-, doch erscheinen diese Kosten immer noch leichter tragbar, als die Kosten für die Liquidation der UG bzw. GmbH. Es sind für die klassische Beendigung einer UG bzw. GmbH zwei Notartermine wahrzunehmen und zwei Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen – und dazwischen ist das Sperrjahr einzuhalten. Allein für diese beiden Notartermine und für die Handelsregisteranmeldungen fallen i.d.R. Kosten in Höhe von ca. Euro 700.- an. Zusätzlich sind während des Sperrjahres i.d.R. insgesamt fünf Bilanzen zu erstellen. Die Kosten hierfür sind i.d.R. erheblich und liegen auch mal bei ca. Euro 3.000.-, je nach Wert der Gesellschaft und Angebot des Steuerberaters.

Die Kosten der Beendigung einer GmbH bzw. UG sind normalerweise erheblich und liegen nicht selten bei schon wegen der Kosten zur Erstellung der Bilanzen und Steuererklärungen bei ca. Euro 3.000,-, zudem ist das Sperrjahr einzuhalten. Die Kosten der Beendigung der UG bzw. GmbH durch Rofan liegen hingegen deutlich niedriger. Anders als sonst üblich, wissen Sie als Kunde zudem bei Rofan exakt im Vorhinein, welche Kosten auf Sie für die Beendigung Ihrer UG bzw. GmbH zukommen. Zudem, und auch das ist anders als sonst, wissen Sie als Kunde, dass Sie die Gebühren an uns erst nach erfolgter Löschung zahlen brauchen – Sie zahlen also keinen Cent an uns, bis die Gesellschaft vollständig aus dem Handelsregister gelöscht ist. Die Höhe der Kosten für die Beendigung Ihrer GmbH bzw. UG über Rofan liegt bei einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten.

Nach Durchführung des Schnellchecks wird Ihnen angezeigt, welcher Weg bei Ihnen zu empfehlen ist und wie hoch genau sämtliche Kosten im konkreten Fall sind. Grundprinzip bei uns ist es, dass die Mandanten vor Beauftragung genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen und welche nicht – vor Beauftragung bestätigen Sie daher sämtliche Kosten noch einmal ausdrücklich. Unsere Kosten werden erst nach erfolgter Löschung fällig.

Aus diesem Dilemma – entweder kostenauslösender Weiterbetrieb der UG bzw. GmbH oder unverhältnissmäßig teure und langwierige Beendigung – bietet Rofan einen attraktiven Ausweg für Falltypen von Gesellschaften. Eignet sich die UG bzw. GmbH (wie die meisten aller Gesellschaften), löscht Rofan für Sie die Gesellschaft vollständig und auf dem vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen Weg aus dem Handelsregister, und zwar innerhalb vier bis zwölf Wochen und ohne die Pflicht zur Aufstellung der teuren Liquidationsbilanzen.

ANWALTLICHES BERATUNGSGESPRÄCH

Telefonische Vorberatung

Sie haben den Schnellcheck bereits durchlaufen und/oder wünschen eine zusätzliche Beratung? Nutzen Sie unsere Telefonvorberatung und lassen Sie sich beraten – ebenfalls kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen & Antworten
zur Löschung einer Gesellschaft

Die Beendigung einer UG oder GmbH ist nicht selten ein Schritt, der lange hinausgezögert wird. Hatte die Gründung doch oft Sinn gemacht, weil sich damit die Haftung für die Gesellschafter beschränken ließ oder weil damit die Aufteilung der Geschäftsanteile auf mehrere Gesellschafter trennscharf erfolgen konnte. Mit dem Betrieb der UG oder GmbH gehen jedoch oft zuvor unbekannte Pflichten einher, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Dies betrifft insbesondere Kosten für die Erstellung und Offenlegung von Bilanzen, für Steuererklärungen und für die IHK. Diese Kosten lohnen sich nur, wenn die Gesellschaft erhebliche Einnahmen zu verzeichnen hat. Oft ruht aber ein Geschäft, oft ist es auch nie zu einem Geschäft gekommen und oft fällt nachträglich das Haftungsrisiko eines Geschäftes fort – in diesem Fall wird die einstmals sinnvoll gegründete UG bzw. GmbH immer mehr zur Last, nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht.

Die Schließung einer UG oder GmbH über uns führt zur vollständigen Beendigung der Gesellschaft – die von uns durchgeführte Löschung aus dem Handelsregister ist hinsichtlich der gelöschten Gesellschaft vergleichbar mit dem Versterben einer Person ohne Erben, die Gesellschaft fällt als Haftungssubjekt weg, Verbindlichkeiten und Pflichten gehen auf niemanden über. Auch die Buchführungspflichten  und die steuerlichen Pflichten sind mit erfolgter Löschung vollständig beendet.

Nicht selten finden sich die Gesellschafter einer UG oder GmbH jedoch in einer Zwickmühle wieder, wenn sie sich entschieden haben, die UG bzw. GmbH beenden zu wollen. Zwar entstehen pro Jahr selbst bei vollständiger Inaktivität Kosten für den Steuerberater von normalerweise ca. Euro 900.-, doch erscheinen diese Kosten immer noch leichter tragbar, als die Kosten für die Liquidation der UG bzw. GmbH. Es sind für die klassische Beendigung einer UG bzw. GmbH zwei Notartermine wahrzunehmen und zwei Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen – und dazwischen ist das Sperrjahr einzuhalten. Allein für diese beiden Notartermine und für die Handelsregisteranmeldungen fallen i.d.R. Kosten in Höhe von ca. Euro 700.- an. Zusätzlich sind während des Sperrjahres i.d.R. insgesamt fünf Bilanzen zu erstellen. Die Kosten hierfür sind i.d.R. erheblich und liegen auch mal bei ca. Euro 3.000.-, je nach Wert der Gesellschaft und Angebot des Steuerberaters.

Die Kosten der Beendigung einer GmbH bzw. UG sind normalerweise erheblich und liegen nicht selten bei schon wegen der Kosten zur Erstellung der Bilanzen und Steuererklärungen bei ca. Euro 3.000,-, zudem ist das Sperrjahr einzuhalten. Die Kosten der Beendigung der UG bzw. GmbH durch Rofan liegen hingegen deutlich niedriger. Anders als sonst üblich, wissen Sie als Kunde zudem bei Rofan exakt im Vorhinein, welche Kosten auf Sie für die Beendigung Ihrer UG bzw. GmbH zukommen. Zudem, und auch das ist anders als sonst, wissen Sie als Kunde, dass Sie die Gebühren an uns erst nach erfolgter Löschung zahlen brauchen – Sie zahlen also keinen Cent an uns, bis die Gesellschaft vollständig aus dem Handelsregister gelöscht ist. Die Höhe der Kosten für die Beendigung Ihrer GmbH bzw. UG über Rofan liegt bei einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten.

Nach Durchführung des Schnellchecks wird Ihnen angezeigt, welcher Weg bei Ihnen zu empfehlen ist und wie hoch genau sämtliche Kosten im konkreten Fall sind. Grundprinzip bei uns ist es, dass die Mandanten vor Beauftragung genau wissen, welche Kosten auf sie zukommen und welche nicht – vor Beauftragung bestätigen Sie daher sämtliche Kosten noch einmal ausdrücklich. Unsere Kosten werden erst nach erfolgter Löschung fällig.

Aus diesem Dilemma – entweder kostenauslösender Weiterbetrieb der UG bzw. GmbH oder unverhältnissmäßig teure und langwierige Beendigung – bietet Rofan einen attraktiven Ausweg für Falltypen von Gesellschaften. Eignet sich die UG bzw. GmbH (wie die meisten aller Gesellschaften), löscht Rofan für Sie die Gesellschaft vollständig und auf dem vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen Weg aus dem Handelsregister, und zwar innerhalb vier bis zwölf Wochen und ohne die Pflicht zur Aufstellung der teuren Liquidationsbilanzen.

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Der schnellste und günstigste Weg zur Löschung Ihrer GmbH, UG oder anderen Gesellschaft aus dem Handelsregister.
Üblicherweise ist bei der Löschung einer GmbH oder UG – und auch bei anderen Gesellschaftsformen – das Sperrjahr einzuhalten und umfangreiche Bilanzen sind zu erstellen. Die Kosten hierfür sind in der Regel erheblich. Unter Umständen können Sie über uns die Gesellschaft schließen, ohne das Sperrjahr einhalten zu müssen und ohne die teuren Liquidationsbilanzen erstellen zu müssen – und das zu einem Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Ob sich Ihr Fall für die Schnelle Löschung eignet und/oder welcher Weg der für Sie günstigste und schnellste ist und welche Kosten in Ihrem Fall mit der Löschung verbunden sind, können Sie in zwei Minuten mit unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck in Erfahrung bringen.

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Schnellcheck
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Welche Vorteile hat die Schnelle Löschung?
Der Direktvergleich mit der klassischen Liquidation:

DIE KLASSISCHE LIQUIDATION
Dauer: mind. 13 Monate
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschluss
Steuererklärungen
Offenlegungspflichten
mind. 2 Notartermine ca. € 700.-
Kosten ca. € 3000.-
SCHNELLE LÖSCHUNG MIT ROFAN
Dauer: 6-12 Wochen
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschluss
Steuererklärungen
Offenlegungspflichten
1 Notartermin ca. € 270.-
Kosten ab € 590.-

Welche Vorteile hat die
Schnelle Löschung?

Der Direktvergleich mit der klassischen Liquidation:

DIE KLASSISCHE LIQUIDATION
Dauer: mind. 13 Monate
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschluss
Steuererklärungen
Offenlegungspflichten
mind. 2 Notartermine ca. € 700.-
Kosten ca. € 3000.-
SCHNELLE LÖSCHUNG
MIT ROFAN
Dauer: 6-12 Wochen
Sperrjahr (mind. 13 Mon.)
Liquidationsbilanzen
Jahresabschluss
Steuererklärungen
Offenlegungspflichten
1 Notartermin ca. € 270.-
Kosten ab € 590.-

Welche Arten der Löschung einer GmbH oder UG gibt es noch?
Die von uns bevorzugten Methoden zur Löschung im Überblick:

LÖSCHUNG OHNE LIQUIDATIONLÖSCHUNG WEGEN VERMÖGENSLOSIGKEITLÖSCHUNG IM WEGE DER UMWANDLUNGKLASSISCHE LIQUIDATION
DAUER4 bis 12 Wocheni.d.R. 3 Monatei.d.R. 2 Monatemind. 13 Monate
IDEAL ZUR LÖSCHUNG
DER GESELLSCHAFT BEI
Wenig Vermögen,
keine externen Schulden,
ohne Vermögenslosig-
keitsvermerk und sicher
Wenig Vermögen,
keine externen Schulden,
mit Vermögenslosig-
keitsvermerk
Vermögen oder Schulden,
Rechtsnachfolger akzeptabel
Vermögen vorhanden,
Rechtsnachfolger nicht akzeptabel
LÖSCHUNGSWAHRSCHEINLICHKEITbisher 100%etwa 50%100%100%
AMTS- & NOTARGEBÜHRENca. 270€Neinca. 600€ca. 800€
NOTARTERMIN1Nein1mind. 2 Notartermine ca. € 700.-
SPERRJAHR (MIND. 13 MONATE)NeinNeinNeinJa
LIQUIDATIONSBILANZENNeinNeinNeinJa
JAHRESABSCHLUSS während d. LiquidationNeinNeinGegebenenfallsJa
STEUERERKLÄRUNGEN während d LiquidationNeinNeinNeinJa
OFFENLEGUNGSPFLICHTEN während d LiquidationNeinNeinNeinJa
BILANZEN U STEUERERKLÄRUNGEN für die VergangenheitNach Absprache mit FANach Absprache mit FAi.d.R. jaJa
UMWANDLUNGSBILANZENNeinNeinGegebenenfallsNein
RECHTSNACHFOLGERNeinNeinGbR oder GesellschafterNein

.
Die Inhalte der Tabelle finden Sie hier auch noch einmal in Textform:
Vergleich der Möglichkeiten zur Löschung von GmbH und UG.

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Jetzt beste Löschungs-Methode ermitteln

In unserem kostenfreien sowie unverbindlichen Schnellcheck erfahren Sie direkt
wie Ihre Gesellschaft gelöscht werden kann – auf dem günstigsten und besten Weg.

Bereits hunderte Gesellschaften innerhalb 4-12 Wochen rechtssicher, sauber und legal gelöscht.

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Um die passende Möglichkeit zur Löschung für den Einzelfall zu ermitteln, kann der Schnellcheck kostenfrei durchgeführt werden.

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für den Einzelfall zu ermitteln, kann der
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Löschung Schnellcheck

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Telefonische Vorberatung

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So einfach geht die
Beauftragung der Löschung:

1. Kostenfreien Schnellcheck durchführen und die passende Variante für Ihre Gesellschaft mit allen Details zum Vorgehen und den Konditionen anzeigen lassen.

2. Nach Durchlaufen des Schnellchecks direkt die geeignete Variante in Kenntnis aller Vor- und Nachteile sowie sämtlicher möglicher Kosten auswählen.

3. Auf Wunsch zusätzlich Telefonvorberatung buchen und offene Fragen oder Unklarheiten in einem kostenfreien Beratungsgespräch klären.

4. Auftrag ganz einfach online erteilen und Schritt für Schritt durch die Löschung führen lassen.

So einfach geht die Beauftragung der Löschung:

1. Kostenfreien Schnellcheck durchführen und die passende Variante für Ihre Gesellschaft mit allen Details zum Vorgehen und den Konditionen anzeigen lassen.

2. Nach Durchlaufen des Schnellchecks direkt die geeignete Variante in Kenntnis aller Vor- und Nachteile sowie sämtlicher möglicher Kosten auswählen.

3. Auf Wunsch zusätzlich Telefonvorberatung buchen und offene Fragen oder Unklarheiten in einem kostenfreien Beratungsgespräch klären.

4. Auftrag ganz einfach online erteilen und Schritt für Schritt durch die Löschung führen lassen.

Der Ablauf der Schnellen Löschung
Ihrer Gesellschaft:

SCHNELLCHECK

Individuelle Analyse Ihrer Gesellschaft

Als ersten Schritt der möglichst schnellen und kostengünstigen Löschung Ihrer Gesellschaft aus dem Handelsregister analysieren wir Ihre Gesellschaft daraufhin, wie sie sich am schnellsten und kostengünstigsten löschen lässt. Z.B. prüfen wir dabei, ob der Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit der für Ihre Gesellschaft beste ist. Wir erläutern Vor- und Nachteile, beantworten so viele Fragen zur Löschung wie Sie möchten – Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Schaffung der Voraussetzungen

Nach Ihrer auf der Grundlage unserer Empfehlung getroffenen Entscheidung schaffen wir die Voraussetzungen für die möglichst schnelle und kostengünstige Löschung Ihrer Gesellschaft aus dem Handelsregister – in vielen Fällen ist die Gesellschaft schon vier Wochen nach Beauftragung gelöscht, in ungünstigen Fällen kann dies aber auch länger dauern.

BEAUFTRAGUNG

Auftrag zur Löschung erteilen

Nach Durchlaufen des Schnellchecks erhalten Sie umgehend die für Sie beste Variante der Löschung angezeigt sowie einen passenden Link, über welchen Sie die konkrete Beauftragung der Löschung Ihrer Gesellschaft vornehmen können. Nach Absenden der Beauftragung erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung sowie Nachricht zum weiteren Vorgehen. Sollten Fragen oder Unklarheiten während des Bestellprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Unterlagen übermitteln

Der erste Schritte ist dann, dass Sie uns die für den Löschprozess nötigen Angaben übermitteln (wie etwa den Sitz Ihrer Gesellschaft, HRB-Nummer, Angaben zur Geschäftsführung, Gesellschafter etc.). Aufgrund dieser wenden wir uns dann an die Ämter sowie Ihr angegebenes Wunsch-Notariat. Die Übermittlung der Angaben erfolgt ebenfalls mit Hilfe eines einfachen Onlinetools direkt online. Es müssen keine Unterlagen postalisch übermittelt werden.

DURCHFÜHRUNG DES GÜNSTIGSTEN UND SCHNELLSTMÖGLICHEN WEGES ZUR LÖSCHUNG IHRER GESELLSCHAFT AUS DEM HANDELSREGISTER

Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt

Haben Sie uns mit der Klärung des Finanzamtes beauftragt, wenden wir uns im Vorfeld der Löschung an das Finanzamt und versuchen für Sie auf informellem Wege, die Zustimmung des Finanzamts zu erwirken, ohne dass noch Steuererklärungen oder Bilanzen eingereicht werden müssen. Die Erfolgsquote dabei ist sehr hoch, außer die Gesellschaft hat nach Ablauf des Zeitraums, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde noch Umsatzsteuererstattungen erhalten, die Vermögensverhältnisse sind nach den bisher dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen undurchsichtig oder es sind hohe Umsätze, Anlagevermögen oder allgemein hohes Vermögen vorhanden. Es ist auch möglich, den Auftrag zur Löschung zunächst ohne Finanzamtsklärung zu erteilen und ggfs. erst zu einem späteren Zeitpunkt eine nachträgliche Beauftragung der Klärung mit dem Finanzamt durch Rofan vorzunehmen.

Notartermin

Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Beschlüsse zur Verfügung; führen für Sie die gesamte Konversation mit den für die Löschung zuständigen Stellen und beraten Sie zu jedem einzelnen Schritt. Wir wirken darauf hin, dass möglichst keine oder nur möglichst geringe Kosten für Notare, IHK, Steuer, Buchführung und sonstiges anfallen – in vielen Fällen erreichen wir z.B., dass erforderliche behördliche Zustimmungen auch ohne Vorlage ausstehender förmlicher Erklärungen erteilt werden – eine wesentliche Kostenersparnis für Sie.

ERFOLGTE LÖSCHUNG

Benachrichtigung über die erfolgte Löschung

Sobald Ihre Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht ist erhalten Sie umgehend die Eintragungsnachricht der Löschung. Ihre Gesellschaft ist damit vollbeendet und hört - grundsätzlich ohne Rechtsnachfolger - auf, zu existieren. Ebenso enden mit Erlöschen der GmbH bzw. UG die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten Ihrer Gesellschaft. Ihre Gesellschaft ist gelöscht und vollbeendet - ganz ohne Liquidation sowie ohne Sperrjahr.

Beratungsflatrate & Service auch nach erfolgter Löschung

Für die gesamte Zeit der Beauftragung sowie bis zwei Wochen nach erfolgter Löschung steht Ihnen die Rofan-Beratungsflatrate durch spezialisierte Anwälte jederzeit zur Verfügung.

Der Ablauf der Schnellen Löschung Ihrer Gesellschaft:

SCHNELLCHECK

Individuelle Analyse Ihrer Gesellschaft

Als ersten Schritt der möglichst schnellen und kostengünstigen Löschung Ihrer Gesellschaft aus dem Handelsregister analysieren wir Ihre Gesellschaft daraufhin, wie sie sich am schnellsten und kostengünstigsten löschen lässt. Z.B. prüfen wir dabei, ob der Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit der für Ihre Gesellschaft beste ist. Wir erläutern Vor- und Nachteile, beantworten so viele Fragen zur Löschung wie Sie möchten – Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.

Schaffung der Voraussetzungen

Nach Ihrer auf der Grundlage unserer Empfehlung getroffenen Entscheidung schaffen wir die Voraussetzungen für die möglichst schnelle und kostengünstige Löschung Ihrer Gesellschaft aus dem Handelsregister – in vielen Fällen ist die Gesellschaft schon vier Wochen nach Beauftragung gelöscht, in ungünstigen Fällen kann dies aber auch länger dauern.

BEAUFTRAGUNG

Auftrag zur Löschung erteilen

Nach Durchlaufen des Schnellchecks erhalten Sie umgehend die für Sie beste Variante der Löschung angezeigt sowie einen passenden Link, über welchen Sie die konkrete Beauftragung der Löschung Ihrer Gesellschaft vornehmen können. Nach Absenden der Beauftragung erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung sowie Nachricht zum weiteren Vorgehen. Sollten Fragen oder Unklarheiten während des Bestellprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Unterlagen übermitteln

Der erste Schritte ist dann, dass Sie uns die für den Löschprozess nötigen Angaben übermitteln (wie etwa den Sitz Ihrer Gesellschaft, HRB-Nummer, Angaben zur Geschäftsführung, Gesellschafter etc.). Aufgrund dieser wenden wir uns dann an die Ämter sowie Ihr angegebenes Wunsch-Notariat. Die Übermittlung der Angaben erfolgt ebenfalls mit Hilfe eines einfachen Onlinetools direkt online. Es müssen keine Unterlagen postalisch übermittelt werden.

DURCHFÜHRUNG DES GÜNSTIGSTEN UND SCHNELLSTMÖGLICHEN WEGES ZUR LÖSCHUNG IHRER GESELLSCHAFT AUS DEM HANDELSREGISTER

Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt

Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Beschlüsse zur Verfügung; führen für Sie die gesamte Konversation mit den für die Löschung zuständigen Stellen und beraten Sie zu jedem einzelnen Schritt. Wir wirken darauf hin, dass möglichst keine oder nur möglichst geringe Kosten für Notare, IHK, Steuer, Buchführung und sonstiges anfallen – in vielen Fällen erreichen wir z.B., dass erforderliche behördliche Zustimmungen auch ohne Vorlage ausstehender förmlicher Erklärungen erteilt werden – eine wesentliche Kostenersparnis für Sie.

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Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Beschlüsse zur Verfügung; führen für Sie die gesamte Konversation mit den für die Löschung zuständigen Stellen und beraten Sie zu jedem einzelnen Schritt. Wir wirken darauf hin, dass möglichst keine oder nur möglichst geringe Kosten für Notare, IHK, Steuer, Buchführung und sonstiges anfallen – in vielen Fällen erreichen wir z.B., dass erforderliche behördliche Zustimmungen auch ohne Vorlage ausstehender förmlicher Erklärungen erteilt werden – eine wesentliche Kostenersparnis für Sie.

ERFOLGTE LÖSCHUNG

Benachrichtigung über die erfolgte Löschung

Sobald Ihre Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht ist erhalten Sie umgehend die Eintragungsnachricht der Löschung.

Beratungsflatrate & Service auch nach erfolgter Löschung

Für die gesamte Zeit der Beauftragung sowie bis zwei Wochen nach erfolgter Löschung steht Ihnen die Rofan-Beratungsflatrate durch spezialisierte Anwälte jederzeit zur Verfügung.

So gehen wir für Sie vor:

  • Transparente Abläufe sowie eine stets klare Kommunikation inkl. Beratungsflatrate
  • Klare Handlungsanweisungen & Auskunft per E-Mail zu jedem Schritt von Anfang an
  • Vorbereitung und Durchführung der Löschung mithilfe von hilfreichen Online-Tools
  • Unsere anwaltliche Beratungsflatrate steht Ihnen während der gesamten Löschung voll zur Verfügung
  • Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen und koordinieren ggfs. erforderliche Notartermine; Sie brauchen nur an Ihrem Wunschort in Deutschland oder bei einer dt. Botschaft/Konsulat im Ausland zur Unterschrift erscheinen
  • Auch nach der Löschung steht Ihnen die Beratungsflatrate voll zur Verfügung
  • Sie können den Löschprozess jederzeit abbrechen
  • Fälligkeit der Kosten erst nach erfolgter Löschung (Ausnahme bei Beauftragung mit Geschäftsführung im Ausland)

So gehen wir für Sie vor:

  • Transparente Abläufe sowie eine stets klare Kommunikation inkl. Beratungsflatrate
  • Klare Handlungsanweisungen & Auskunft per E-Mail zu jedem Schritt von Anfang an
  • Vorbereitung und Durchführung der Löschung mithilfe von hilfreichen Online-Tools
  • Unsere anwaltliche Beratungsflatrate steht Ihnen während der gesamten Löschung voll zur Verfügung
  • Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen und koordinieren ggfs. erforderliche Notartermine; Sie brauchen nur an Ihrem Wunschort in Deutschland oder bei einer dt. Botschaft/Konsulat im Ausland zur Unterschrift erscheinen
  • Auch nach der Löschung steht Ihnen die Beratungsflatrate voll zur Verfügung
  • Sie können den Löschprozess jederzeit abbrechen
  • Fälligkeit der Kosten erst nach erfolgter Löschung (Ausnahme bei Beauftragung mit Geschäftsführung im Ausland)

Keine Stundensätze, keine unvorhersehbaren Gebühren. Unsere Kosten sind Fix-Pauschalen und
beinhalten immer eine Beratungsflatrate mit einem spezialisierten Rofan-Anwalt.

Jetzt Ihre Gesellschaft auf dem
einfachsten und günstigsten Weg aus
dem Handelsregister löschen.

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