Löschung GmbH durch Formwechsel auf GbR
Löschung Ihrer UG aus dem Handelsregister innerhalb von 4-12 Wochen durch Formwechsel auf eine GbR, ohne Sperrjahr und ohne Liquidation. Die entstehende eGbR wird sodann - ohne Sperrjahr - ebenfalls aus dem Gesellschaftsregister gelöscht, ggfs. existierendes Restvermögen wird - nach Befriedigung aller Gläubiger - unter den Gesellschaftern gleichmäßig verteilt.
Alternativ: Hier geht es zum Formwechsel einer UG in eine GbR.
Löschung GmbH durch Verschmelzung mit Alleingesellschafter
Löschung Ihrer GmbH aus dem Handelsregister innerhalb von 4-12 Wochen durch Verschmelzung auf das Vermögen des Alleingesellschafters.
Zur Löschung einer UG aus dem Handelsregister im Wege der Verschmelzung mit dem Alleingesellschafter gelangen Sie hier.
Löschung ohne Liquidation GmbH & Co KG
Hier angeboten wird die Löschung einer GmbH & Co. KG aus dem Handelsregister auf dem - unten beschriebenen - Standardweg. Als Ergebnis der Löschung ist die KG aus dem Handelsregister gelöscht und nur noch die Komplementär-GmbH bleibt bestehen. Die Komplementär-GmbH kann in einem zweiten Schritt ebenfalls - möglichst schnell und kostengünstig - gelöscht werden (nicht enthalten in diesem Mandat, separate Beauftragung erforderlich). Die Details werden unten dargestellt.
Löschung UG durch Formwechsel auf GbR
Löschung Ihrer UG aus dem Handelsregister innerhalb von 4-12 Wochen durch Formwechsel auf eine GbR, ohne Sperrjahr und ohne Liquidation. Die entstehende eGbR wird sodann - ohne Sperrjahr - ebenfalls aus dem Gesellschaftsregister gelöscht, ggfs. existierendes Restvermögen wird - nach Befriedigung aller Gläubiger - unter den Gesellschaftern gleichmäßig verteilt.