Über die Überbrückungshilfen werden zwar bei Soloselbständigen, Inhabern von Einzelunternehmen und Gesellschaftern von Personengesellschaften grundsätzlich keine Unternehmerlöhne bzw. private Ausgaben erstattet. Einige Bundesländer haben jedoch – schon bevor die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die im November 2020 zu schließenden Unternehmen beschlossen wurden – die Überbrückungshilfen aufgestockt und bieten über die „Überbrückungshilfen Plus“ genau das, also die Unterstützung von Soloselbständigen und Gesellschaftern von Personengesellschaften durch die Übernahme pauschaler Unternehmerlöhne, mit denen auch private Ausgaben beglichen werden können.

Die Bundesländer Nordrhein-Westphalen (NRW), Baden-Württemberg und Thüringen gewähren diese Überbrückungshilfe Plus und haben diese auch für die 2. Phase der Überbrückungshilfen, also für den Zeitraum September bis Dezember 2020, verlängert.

Auch über die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die im November 2020 zu schließenden Unternehmen wie Gastronomie, Fitness-Center usw. erhalten Soloselbständige zum jetzigen Zeitpunkt bereits Unterstützung. Für Informationen zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November 2020 klicken Sie hier.

Voraussetzungen für die Gewährung der Überbrückungshilfe Plus

Voraussetzung für die Gewährung der Überbrückungshilfe Plus ist zunächst einmal das Vorliegen der Voraussetzungen zur Gewährung der normalen Überbrückungshilfen, insbesondere also der entsprechende Umsatzrückgang in den entsprechenden Monaten. Ob die Voraussetzungen vorliegen kann kostenfrei mit unserem Überbrückungshilfe-Tool ermittelt werden.

Die jeweiligen Landesprogramme können dann in Anspruch genommen werden, wenn der Antragsteller in dem jeweiligen Bundesland ertragsteuerlich geführt wird, also dann, wenn das zuständige Finanzamt in dem jeweiligen Bundesland liegt.

Regelungen zur Überbrückungshilfe Plus in den einzelnen Bundesländern

Überbrückungshilfe Plus in Nordrhein-Westphalen (NRW)

In Nordrhein-Westfalen (NRW) beträgt der fiktive Unternehmerlohn, der zusätzlich zu den normalen Überbrückungshilfen gezahlt wird, in der ersten Phase (Juni, Juli und August 2020) Euro 1.000 pro Monat für maximal drei Monate. Für die 2. Phase, also die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 der Überbrückungshilfen hat NRW auch die Überbrückungshilfen Plus verlängert.

Für die Zahlung im Rahmen der Überbrückungshilfe Plus qualifizieren sich in Nordrhein-Westphalen (NRW) hauptberufliche Solo-Selbständige, hauptberufliche Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern. Die Tätigkeit der genannten Personen muss, damit ein Anspruch auf die NRW-Überbrückungshilfe Plus bestehen kann, von einer in Nordrhein-Westphalen befindlichen Betriebsstätte oder einem in Nordrhein-Westphalen befindlichen Sitz der Geschäftsführung aus ausgeführt werden. Bei Personengesellschaften ist nur einer der Gesellschafter für die Gesellschaft antragsberechtigt. Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe und auch Inhaber von Einzelunternehmen können nur einen Antrag stellen, unabhängig davon, wie viele Betriebsstätten und unternehmerischen Betätigungen sie haben.

Als inhabergeführte Unternehmen gelten ausschließlich Unternehmen im Eigentum einzelner natürlicher Personen und Personengesellschaften, bei denen eine natürliche Person als unmittelbarer Gesellschafter die Mehrheit der Anteile und/oder der Stimmrechte (also größer als 50 Prozent) hält und zur Geschäftsführung befugt ist.

Voraussetzung ist zudem, dass der Soloselbständige, Inhaber des Einzelunternehmens oder Gesellschafter der Personengesellschaft in den entsprechenden Zeiträumen keine Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch erhalten.

Überbrückungshilfe Plus in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg hängt die Höhe der ergänzenden Förderung in Form des fiktiven Unternehmerlohns von der Höhe des Umsatzrückgangs ab. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden Euro 1.180 monatlich gewährt; bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 Prozent und 70 Prozent gibt es Euro 830 und bei einem Umsatzrückgang zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent liegt der Pauschalbetrag bei Euro 590.

In Baden-Württemberg wird der fiktive Unternehmerlohn im Rahmen der Überbrückungshilfe Plus auch in der 2. Phase der Überbrückungshilfen gewährt.

Überbrückungshilfe Plus in Thüringen

In Thüringen erhalten Soloselbständige, die die Voraussetzungen zur Gewährung der Überbrückungshilfen erfüllen, zusätzlich einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von Euro 1.180 monatlich für maximal zwei Monate im Geltungszeitraum Juni bis August 2020 (also in der 1. Phase der Überbrückungshilfen).

Für die 2. Phase hat das Land Thüringen die zusätzliche Gewährung eines Unternehmerlohns bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert.

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