Im Zusammenhang mit Handelsregistereinträgen kommt es sehr häufig dazu, dass betrügerische Schand-Firmen Rechnungen versenden. Welche Varianten es hierbei gibt wird in diesem Beitrag dargelegt.

Betrug mit Handelsregistereinträgen

Nach Einträgen in das Handelsregister kommen innerhalb weniger Tage Rechnungen mit Beträgen normalerweise knapp unter Euro 1.000. Nur eine Rechnung ist seriös, nämlich die von der Landesjustizkasse. Alle anderen sind unseriös, besser ausgedrückt: betrügerisch.
Die Absender versuchen den Eindruck zu erwecken, dass ihre Rechnung für den offiziellen Handelsregistereintrag gestellt wurde. Beim genauen Lesen der Rechnung zeigt sich dann normalerweise aber doch, dass es sich um den Eindruck in ein anders benanntes Register handelt, das inhaltliche Ähnlichkeiten mit dem Namen Handelsregister hat, z.B. www.onlinefirmenregister.de.
Diese Masche halten wir nicht nur für illegal, auch wenn in der Rechtsprechung leider einige Urteile gefällt wurden, wonach in einigen Fällen keine Straftat vorliegen soll, weil ja beim genauen Lesen auffallen müsste, dass es sich eben um ein anderes Register handelt und dass noch kein Vertrag vorliegt. Es bleibt nämlich dabei, dass vorsätzlich der Irrtum des Lesers ausgenutzt wird. Wir halten die betrügerische Praxis auch für moralisch verwerflich, um genauer zu sein für unter aller Sau. Leider haben wir keine direkte Handhabe gegen diese betrügerischen Machenschaften vorzugehen, nachdem wir die Gesellschaft verkauft haben, da dann jede Zugriffsmöglichkeit endet.
Grundsätzlich funktioniert die Masche stets ähnlich: Nachdem ein Handelsregistereintrag im Handelsregister veröffentlicht wurde schicken ein Haufen unseriöser, genauer betrügerischer Unternehmen, genauer betrügerischer Menschen hinter diesen Unternehmen ihre Schreiben, die wie eine Rechnung aussehen und verlangen Beträge von normalerweise etwas unter Euro 1.000 dafür, dass ein Eintrag im Register erfolgt oder dieser nicht wieder gelöscht wird. Normalerweise dann in einem Register mit Phantasiename wie „www.onlinefirmenregister.de“ oder ähnliches, die beim unaufmerksamen Leser den Eindruck erwecken sollen, es handele sich um das offizielle Handelsregister.

Variante Branchenbucheinträge ohne Handelsregisterbezug

Eine Variante dieser betrügerischen Masche ist noch einfacher – es werden einfach Rechnungen für Branchenbucheinträge versendet ohne dass überhaupt irgend ein Bezug zu einem Handelsregistereintrag besteht.

Rofan distanziert sich vom sogenannten „CED-Verlag“

Die „CED-Verlag UG“ versendet Schreiben an Unternehmen, die wie Rechnungen aussehen und fordert darin zur Zahlung von z.B. Euro 997 netto auf.  Das Schreiben ist mit „Rechnung“ überschrieben und es wird darauf hingewiesen, der Rechnungsbetrag sei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Das Schreiben enthält die Formulierung „Für Ihren Werbeeintrag in dem Internet-Branchenbuch www.onlinefirmenindex.de berechnen wir Ihnen vertragsgemäß folgende Positionen: (Grundpreis, Einstellungs- und Pflegekosten, Graf. Gestaltung) – insgesamt Euro 997,00 netto, Euro 1186,43 brutto.“ Als Geschäftsführer der CED-Verlag UG wird Esra Karaarslan genannt.
Diese Schreiben sehen genau aus, wie die oben beschriebenen betrügerischen Schreiben.
Im Internet finden sich leider Bezüge von Team Rofan zur CED Verlag UG. Aus dem Handelsregister wird ersichtlich, dass bis 17. Juni 2021 als Geschäftsführer Herr Christoph Schemel eingetragen war und die Firma bis zu diesem Datum noch Rofan BA15 UG lautete.
Rofan verkauft bzw. vermittelt Vorratsgesellschaften, bei denen Herr Schemel Geschäftsführer ist, bis die Gesellschaft verkauft wird. Vorratsgesellschaften werden auf Vorrat gegründet und – unbenutzt – weiterverkauft, was den Gründungsprozess von einigen Monaten auf einige Tage verkürzt. Mit Verkauf hat Rofan bzw. Christoph Schemel keinerlei Handhabe mehr, auf die Geschäfte der verkauften Firma Einfluss zu nehmen. Wir haben bereits alles unternommen, um hier jeglichen betrügerischen, unanständigen und verabscheuungswürdigen Handlungen des „CED Verlags“ bzw. den dahinter stehenden Personen Einhalt zu bieten, doch leider hat auch Rofan nur die Mittel, die allen zur Verfügung stehen: Strafanzeige stellen wegen Betrugs sowie Prüfung zivilrechtlicher Schritte.
Aufschlussreiche Hintergrundinformationen zum CED-Verlag finden sich z.B. in diesem Beitrag eines Münchener Anwalts: https://www.anwalt.de/rechtstipps/warnung-vor-ced-verlag-ug-brandt-reklame-und-esra-karaarslan-195935.html