Eine Holding zu gründen ist eigentlich nicht schwer – wenn man weiß, wie es geht. Weiß man nicht, wie eine Holding ideal gegründet wird, ist die Gefahr, Fehlinformationen aufzusitzen, besonders groß. Aus diesem Grund werden hier die Fakten zur Gründung einer Holding aus Sicht eines Gesellschaftsrechtlers geschildert.
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Begriffsklärung: Was ist überhaupt eine Holding?
Eine Holding ist selbst keine eigene Gesellschaftsform, sondern bezeichnet ein Konstrukt, bei dem eine Gesellschaft die Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft ist. Das zumindest ist die üblichste Begriffsverwendung – der Begriff Holding ist nämlich nicht legaldefiniert. Der Begriff Holding wird darüberhinaus so verwendet, dass nicht das Konstrukt, bestehend aus diesen mindestens zwei Gesellschaften, bezeichnet wird, sondern die Holding-Mutter, also die Gesellschaft, die die Anteile der anderen Gesellschaft hält.
Also: Mit Holding wird in der Regel das Konstrukt aus mindestens zwei Gesellschaften, bei der die eine Gesellschafterin der anderen ist bezeichnet. Daneben wird der Begriff auch konkret als Bezeichnung für die Holding-Mutter verwendet.
In welcher Rechtsform kommt eine Holding vor?
Die Holding selbst, verstanden als das Konstrukt bestehend aus mindestens zwei Gesellschaften, bei denen die eine Gesellschafterin der anderen ist, hat ja keine Rechtsform, weil die Holding eben das Konstrukt bezeichnet. Die Frage muss daher lauten, welche Rechtsformen die (mindestens) zwei Gesellschaften haben.
Die Antwort darauf lautet: Eine Holding kann aus Gesellschaften ganz verschiedener Rechtsformen bestehen. Eine GmbH, deren Gesellschafterin etwa eine Liechtensteiner Holding ist, wird genauso als Holding bezeichnet wie die in Deutschland üblichste Form der Holding, bei der eine GmbH die Anteile einer zweiten GmbH hält.
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Wann macht eine Holding Sinn?
Kurz gesagt macht eine Holding in Deutschland Sinn, wenn die Gewinne eines Unternehmens so hoch sind, dass wirklich substantielle Beträge in der Holding-Mutter angespart werden können. Bleibt nach Abzug der operativ benötigten Gelder, der Gehälter (einschließlich der für den/die Geschäftsführer) sowie der ggfs. zusätzlich an Gesellschafter zu deren privaten Verwendung ausgeschütteten Gelder nicht substantiell etwas übrig, macht eine Holding normalerweise keinen Sinn.
Unabhängig von diesem Aspekt macht eine Holding auch dann Sinn, wenn die operative Gesellschaft verkauft werden soll.
Warum kann eine Holding sinnvoll sein, wenn Gelder an die Holding-Mutter ausgeschüttet werden?
Eine Holding ist unter dem Aspekt der Ausschüttung der Tochter an die Mutter sinnvoll, wenn das Geld bei der Holding-Mutter wieder investiert werden kann – sei es langfristig z.B. in Form von ETFs oder auch für neue Unternehmungen, z.B. durch eine weitere Tochter-Gesellschaft.
Vorteilhaft ist diese Ausschüttung innerhalb einer Holding deshalb, weil effektiv letztlich nur etwa 1,5 Prozent des ausgeschütteten Betrags als Steuer abgeführt werden muss.
Das bedeutet: Bei der Holding-Mutter verbleibt schlicht eine viel höhere Liquidität, als wenn die Ausschüttung an eine Privatperson erfolgt wäre – denn dann sind Ausschüttungen gleich mal mit etwa 30 Prozent zu versteuern.
Was ist der Vorteil beim Verkauf einer Holding-Tochter?
Beim Verkauf von Anteilen einer Holding-Tochter fallen ebenfalls effektiv nur etwa 1,5 Prozent an Steuern an – während beim Verkauf von Anteilen durch eine Privatperson ebenfalls gleich wieder ca. 30 Prozent an den Fiskus abzugeben wären.
Ist es dann immer steuerlich günstiger, eine Holding zu haben?
Nein – sobald das Geld, das in der Holding-Mutter liegt, an einen ihrer privaten Gesellschafter ausgeschüttet wird, verkehrt sich der zwischenzeitliche steuerliche Vorteil in einen echten Nachteil gegenüber der Ausschüttung von einer einstufigen GmbH an ihren privaten Gesellschafter – weil eben einfach die bereits erwähnten ca. 1,5 Prozent zusätzlich auf den ursprünglich in der operativen GmbH vorhandenen Betrag oben drauf kommt.
Das heißt: der Vorteil aufgrund zunächst geringerer steuerlicher Belastung bedeutet nur dann einen echten Vorteil, wenn das Geld in der Holding-Mutter arbeiten kann, sei es langfristig durch Anlage oder durch neue Investitionen.
Und kommt es gar nicht zum Verkauf oder wird nur wenig damit erwirtschaftet, stellt auch der steuerliche Vorteil in der Gesamtschau beim Verkauf keinen Vorteil dar.
Die Kosten für eine Holding
Kosten des Betriebs einer Holding
Beim Betrieb einer Holding fallen – gegenüber dem Betrieb einer Einzel-GmbH – Zusatzkosten an, weil natürlich nun zwei Gesellschaften betrieben werden müssen.
Zwar sind die Kosten für den Steuerberater für Jahresabschluss und Steuerklärungen in der Regel etwas geringer, als für die operative GmbH mit höheren Werten und komplizierterer Buchführung, aber die Kosten hierfür sind in der Regel immer noch relevant.
Zusätzlich fallen die üblichen Kosten für den Betrieb einer GmbH für IHK, Transparenzregisterpflichten usw. eben für jede der (mindestens) zwei Gesellschaften an.
Und, was nicht zu unterschätzen ist, sind die Zeit- und Kostenaufwände für eine optimierte Strukturierung der Holding, z.B. hinsichtlich der Frage, ob die Holding-Mutter selbst Umsätze machen soll, wie hoch sinnvollerweise das Geschäftsführergehalt in den jeweiligen Gesellschaften ist, ob Management-Vergütungen gezahlt werden müssen und so weiter.
Kosten für die Gründung einer Holding
Für die Kosten der Gründung einer Holding kann man die Kosten der Gründung einer normalen GmbH etwa verdoppeln.
Zusätzlich fallen, je nachdem, ob man die Kosten als solche der Gründung oder als solche des Betriebs der Holding ansehen will, Beratungskosten für die Strukturierung der Gesellschaften und ihrer Beziehungen zueinander an.
Wird zunächst eine einfache GmbH gegründet, die erst später zur Holding wird, fallen für die Einbringung weitere Beratungskosten an.
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