Der Bergriff des Konzerns ist Gegenstand dieses Artikels. Es wird definiert, wann ein Konzern vorliegt und wie sich die verschiedenen in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe zueinander verhalten. Ein Konzern liegt vor, wenn ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung eines herrschenden Unternehmens zusammengefasst sind (sogenannter Unterordnungskonzern) oder wenn mehrere rechtlich selbständige Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst sind, ohne dass das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist (sogenannter Gleichordnungskonzern). Der Begriff Konzern ist im Aktienrecht definiert und weitgehend unabhängig von der Rechtsform anwendbar. Ein Konzern ist ein Sonderfall eines Verbundenen Unternehmens. Verbundene Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind solche Unternehmen, die als Mutter- oder als Tochterunternehmen nach den entsprechenden Vorschriften in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einzubeziehen sind (auch wenn auf die Einbeziehung zulässig verzichtet wird). Die einzelnen Unternehmen sind nach der gesetzlichen Definition Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist, sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefasst anzusehen. Ein Beherrschungsvertrag ist ein Vertrag, durch die ein Unternehmen die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Stellen sich Unternehmen, die voneinander nicht abhängig sind, durch Vertrag unter einheitliche Leitung, ohne dass dadurch eines von ihnen von einem anderen vertragsschließenden Unternehmen abhängig wird, so ist dieser Vertrag kein Beherrschungsvertrag. Eine Eingliederung einer Aktiengesellschaft in eine Hauptgesellschaft kann beschlossen werden, wenn sich alle Aktien der Gesellschaft in der Hand der zukünftigen Hauptgesellschaft befinden. Abhängige Unternehmen sind nach der gesetzlichen Definition rechtlich selbständige Unternehmen, auf die ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet, dass es von dem an ihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist. Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist das Unternehmen ein in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen, das andere Unternehmen ein an ihm mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen. Der Begriff der Beteiligungen wird unter diesem Link erläutert.Was ist ein Konzern im rechtlichen Sinne?
Ist der Begriff des Konzerns rechtlich definiert?
Wie verhält sich der Begriff des Konzerns zum Begriff des Verbundenen Unternehmens?
Was ist ein Verbundenes Unternehmen?
Wie werden die einzelnen Unternehmen in einem Konzern bezeichnet?
Wann liegt eine einheitliche Leitung vor?
Wann besteht zwischen Unternehmen ein Beherrschungsvertrag?
Wann ist ein Unternehmen in das andere Unternehmen eingegliedert?
Was ist ein abhängiges und was ist ein herrschendes Unternehmen?
Wann steht ein Unternehmen in Mehrheitsbesitz?
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