Ist die Schnelle Löschung bei einer UG oder GmbH in Liquidation (i.L.) ebenfalls möglich?

Schnelle Schliessung UG oder GmbH i.L.: die schnelle Löschung – also die Löschung ohne Sperrjahr – ist bei einer bereits in Liquidation befindlichen UG oder GmbH ebenfalls möglich. Wir können die Löschung auch bereits vor Ablauf des Sperrjahres durchführen, wenn die Voraussetzungen aus dem Schnellcheck gegeben sind. Wenn das Sperrjahr bereits abgelaufen ist, empfiehlt es sich in der Regel, einfach die Löschung beim Notar zu beantragen – nach Ablauf des Sperrjahres liefern wir in der Regel diesbezüglich keinen Mehrwert.

Der zweite Vorteil – das Entfallen der Liquidationsbilanzen – ist bei einer bereits in Liquidation befindlichen UG oder GmbH nicht gegeben, da die Pflichten zur Erstellung der Liquidationsbilanzen mit dem Eintritt in die Liquidation bereits beginnen.

In jedem Fall können wir aber auch bei einer bereits aufgelösten UG oder GmbH versuchen, die Zustimmung des Finanzamts zur Löschung zu erreichen, ohne dass noch nicht erstellte Liquidationsbilanzen sowie Steuererklärungen erstellt werden müssen. Sobald dann die Löschung erfolgt ist, entfallen auch die Pflichten zur Erstellung der Bilanzen und Steuererklärungen, auch für die Vergangenheit. Die Chancen zur Zustimmung stehen gut, wenn keine Gewinne erzielt wurden und auch sonst keine steuerlichen Auffälligkeiten bestehen.

Zur Beauftragung gelangen Sie nach Durchführung des kostenfreien Schnellchecks, dort werden alle Details einschließlich aller Kosten angezeigt.

– sehr häufig treten die gleichen Fragen auf. Nicht immer schaffen wir es, alle sogleich zu beantworten. Am schnellsten werden Ihre Fragen beantwortet, wenn die Antwort über die Suchmaske anhand der Stichworte gesucht wird. Wenn Sie die Antwort aber nicht finden, können Sie gerne über das Ticketsystem unten Ihre Frage an uns richten – 

 

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