Ist die schnelle Löschung einer UG oder GmbH legal und seriös?

Schnelle Beendigung von GmbH und UG Rechtmässigkeit: Die Schnelle Beendigung einer UG oder GmbH kann auf verschiedene Weisen erreicht werden: auf dem Weg der Schnellen Löschung ohne Rechtsnachfolger ohne Vermögenslosigkeitsvermerk, auf dem Weg der Umwandlung und auf dem Weg der Löschung wegen Vermögenslosigkeit (welcher Weg im konkreten Fall möglich ist kann mit dem Schnellcheck ermittelt werden).

Alle genannten Wege sind legal; die Wege Schnelle Löschung ohne Rechtsnachfolger ohne Vermögenslosigkeitsvermerk sowie Schnelle Löschung durch Umwandlung sind auch seriös. Weder wird bei diesen Methoden ein Gläubiger geschädigt, noch sind die Methoden auch nur unüblich. Auch sonst gibt es keine Gründe, warum die Beendigung einer GmbH oder UG auf dem Weg der Schnellen Löschung ohne Rechtsnachfolger ohne Vermögenslosigkeitsvermerk oder auf dem Weg der Umwandlung unseriös erscheinen sollten.

Die schnelle Löschung im Wege der Löschung wegen Vermögenslosigkeit ist zwar ebenfalls legal – allerdings wird nach der Löschung im Wege der Löschung wegen Vermögenslosigkeit nach der erfolgten Löschung im Handelsregister eingetragen, dass die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde. Dieser Eintrag wird auch als „Vermögenslosigkeitsvermerk“ bezeichnet.

Für Geschäftspartner, die nach dem Geschäftsführer suchen und den Eintrag vorfinden, dass die Löschung wegen Vermögenslosigkeit erfolgt ist, kann dies unseriös wirken. Ob Auskunfteien wie die Schufa auf den Vermögenslosigkeitsvermerk achten, ist unklar, aber denkbar.

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