Verluste privat geltend machen nach Schliessung: Grundsätzlich können alle Verluste, die ein Gesellschafter mit einer Gesellschaft gemacht hat, beim Gesellschafter steuerlich geltend gemacht werden, aber erst nach erfolgter Schliessung der Gesellschaft.
Zu den Verlusten, die dann privat steuerlich geltend gemacht werden können, gehören normalerweise alle Einlagen (egal ob offen oder verdeckt) und auch gewährte Gesellschafterdarlehen (unter bestimmten Einschränkungen). Die Verluste werden steuerlich als sogenannte nachträgliche Anschaffungskosten behandelt.
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